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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 134/1998 vom 20.03.1998
Erhebung von Eigenanteilen bei den Schülerfahrkosten
In den Mitteilungen vom 05.02.1998 hatte die Geschäftsstelle ausführlich über die rechtlichen Rahmenbedingungen für die Erhebung von Eigenanteilen informiert.
Seitens der Verkehrsunternehmen wird befürchtet, daß es im Falle der Erhebung von Eigenanteilen durch die Schulträger zu spürbaren Rückgängen bei den Fahrgastzahlen kommen würde. Dies hätte nicht nur Einnahmeverluste zur Folge, sondern würde auch zu einer Verminderung der Ausgleichsleistungen des Landes Nordrhein-Westfalen nach § 45 a Personenbeförderungsgesetz führen.
Viele örtliche und regionale Verkehrsunternehmen planen deshalb, zum Schuljahr 1998/99 in ihrem Geltungsbereich reduzierte Schülerzeitfahrkarten auszugeben. Der Verband Deutscher Verkehrsunternehmen (VDV) hatte seinen Mitgliedsunternehmen mit Rundschreiben vom 06.12.1998 eine Neugestaltung der Schülerzeitfahrkarten ohne entsprechende Preissenkung gegenüber dem Schulträger empfohlen.
Die Geschäftsstelle hält eine derartige Empfehlung nicht für interessengerecht und auch aus Sicht der Schulträger für nicht hinnehmbar, da sie eindeutig dem Zweck des Gesetzes zur Stärkung der Leistungsfähigkeit der Kreise, Städte und Gemeinden vom 25. November 1997 zuwiderläuft, eine Entlastung der Schulträger herbeizuführen. Aus Sicht der Geschäftsstelle könnte ein kompromißfähiges Alternativmodell wie folgt aussehen:
a) Die derzeitigen Schülerzeitkarten werden in ihrem Leistungsumfang auf die reinen Schulwegfahrten beschränkt mit der Folge, daß keine Eigenanteile erhoben werden können.
b) Die von den Schulträgern an die Verkehrsunternehmen für die Schülerzeitkarten zu leistenden Entgelte werden in einer jeweils auf Ebene der einzelnen Verkehrsverbünde festzulegenden Größenordnung angemessen reduziert.
c) Neu geschaffen wird ein bei den Verkehrsunternehmen zu erwerbendes attraktives Zusatzticket zu einem der Preisreduzierung vergleichbaren Tarif, mit dem eine private Nutzung der Schülerfahrkarte über die Schulfahrten hinaus ermöglicht wird.
Entsprechende Verhandlungen werden derzeit mit dem VDV geführt. Über die Ergebnisse wird die Geschäftsstelle unverzüglich informieren.
Az.: IV/2 214-50