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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 122/2019 vom 27.03.2019
Erhöhung der Besoldung von Landesbeamten
Die Landesregierung hat sich mit den Gewerkschaften zur Übertragung der Tarifergebnisse auf die Beamten und Versorgungsempfänger des Landes getroffen. Dabei wurde folgendes Gesprächsergebnis erzielt:
- Das Gesamtvolumen des Tarifergebnisses wird für die Jahre 2019, 2020 und 2021 auf die Bezüge der Beamtinnen und Beamten, Richterinnen und Richter sowie Versorgungsempfängerinnen und Versorgungsempfänger aller Besoldungsordnungen und -gruppen zeit- und wirkungsgleich übertragen. Für 2019 bedeutet das eine Steigerung von 3,2 Prozent, für 2020 eine weitere Steigerung von 3,2 Prozent und für 2021 eine weitere Steigerung von 1,4 Prozent, jeweils ab dem 1. Januar des Jahres.
- Anwärterinnen und Anwärter sowie Rechtsreferendarinnen und Rechtsreferendare erhalten ab dem 1. Januar 2019 und ab dem 1. Januar 2020 jeweils eine Erhöhung von 50 € monatlich.
- Anwärterinnen und Anwärter erhalten ab dem Urlaubsjahr 2019 einen zusätzlichen Urlaubstag.
- Beamtete Pflegekräfte erhalten entsprechend dem Abschluss für Tarifbeschäftigte eine dynamische Zulage in Höhe von 120 Euro pro Monat.
- Die Gesprächspartner vereinbaren verbindlich, Gespräche über Möglichkeiten zur Steigerung der Attraktivität für die Beamtinnen und Beamten sowie Richterinnen und Richter im Öffentlichen Dienst aufzunehmen. Dazu gehören unter anderem das Thema Gestaltung der Arbeitszeit und auch die Belange besonders belasteter Gruppen im Öffentlichen Dienst, zum Beispiel der Beschäftigten im Schichtdienst.
Die kommunalen Spitzenverbände waren zu dem Gespräch nicht geladen. Quelle: Pressemitteilung des Ministeriums für Finanzen NRW vom 22.03.2019
Az.: 14.1.5.-002