Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 549/2012 vom 17.10.2012

Erhöhung der EEG-Umlage

Die Betreiber der Strom-Übertragungsnetze haben die so genannte EEG-Umlage für das Jahr 2013 bekanntgegeben. Diese Umlage erhöht sich von derzeit rund 3,59 auf 5,28 Cent je Kilowattstunde.

Mit der EEG-Umlage werden die Kosten der Einspeisevergütung gemäß dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) auf die Stromkunden verteilt: Die Betreiber der örtlichen Verteilnetze nehmen den Strom in ihr Netz auf und zahlen für jede eingespeiste Kilowattstunde die EEG-Vergütung an den Betreiber der Erneuerbare-Energien-Anlage. Der örtliche Verteilnetzbetreiber leitet den eingespeisten Erneuerbare-Energien-Strom an den Betreiber des überregionalen Übertragungsnetzes weiter und erhält von diesem die EEG-Vergütung erstattet. Die Betreiber der vier Übertragungsnetze in Deutschland (50hertz, amprion, Transnet BW und Tennet) verkaufen diese Strommengen an der Strombörse. Mit den daraus erzielten Erlösen wird ein Teil der EEG-Vergütungen finanziert. Zur Deckung der verbleibenden Finanzierungslücke müssen die Stromanbieter beim Kunden eine EEG-Umlage erheben und diese Umlage 1:1 an die Übertragungsnetzbetreiber weiterreichen. Die bundeseinheitliche EEG-Umlage wird jedes Jahr neu angepasst und im Oktober für das Folgejahr bekannt gegeben.

Stromintensive Unternehmen haben unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Reduzierung der EEG-Umlage, um im internationalen Wettbewerb bestehen zu können. Die entsprechenden Anforderungen wurden im Zuge der letzten Gesetzesnovelle herabgesetzt. Zudem gliedern Großunternehmen zunehmend ihre Energieversorgung gesellschaftsrechtlich aus, um mit neuen Tochterunternehmen einen Befreiungstatbestand erfüllen zu können. Zu den weitgehend befreiten Unternehmen, deren Zahl sich in kurzer Zeit mehr als verdoppelt hat, gehören auch solche wie beispielsweise der Deutsche Wetterdienst, die nicht im internationalen Wettbewerb stehen.

Bewertung:
Die ausufernde Befreiungspraxis führt dazu, dass sich die Umlage zulasten der verbleibenden Stromkunden erhöht. Dies wirkt sich insbesondere zulasten kleiner und mittlerer, auch kommunaler Unternehmen sowie der Privathaushalte aus. Es ist daher zu begrüßen, dass Bundesumweltminister Peter Altmaier in einer ersten Reaktion zugesagt hat, die bestehenden Befreiungstatbestände zu überprüfen.

Die kommunale Seite tritt seit jeher für industriepolitisch und sozial vertretbare Strompreise im Interesse der Stromverbraucher ein, zu denen auch die Kommunen zählen. Der Deutsche Städte- und Gemeindebund bringt sich konstruktiv in die Diskussion um Lösungsansätze zur Begrenzung der EEG-Differenzkosten (Differenz zwischen Einspeisevergütung und Marktpreis) ein. Derzeit geschieht dies insbesondere im Rahmen der vom Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz und Reaktorsicherheit (BMU) organisierten Plattform „Erneuerbare Energien“. Wichtig ist dabei, dass die angestrebte Steigerung der Kosteneffizienz beim Ausbau der erneuerbaren Energiequellen nicht dazu führt, dass Regionen benachteiligt werden, die mehr erneuerbare Energie erzeugen, als sie verbrauchen und damit bei ansonsten wirtschaftlich ungünstigen Rahmenbedingungen eine beachtliche regionale Wertschöpfung erzielen.

Um Marktverzerrungen zu verhindern und die richtigen Weichen für die Energiewende zu stellen, plädiert die kommunale Seite für ein neues Energiemarktdesign, das den Ausbau der erneuerbaren Energien, den Netzausbau sowie Reserve- und Speicherkapazitäten ganzheitlich angeht, anstatt nur die Teilbereiche isoliert zu betrachten. Erforderlich ist ein neues integriertes Marktdesign, das allen eine ausreichende Planungs- und Investitionssicherheit bietet.

Az.: II/3 811-00/8

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