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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 120/2000 vom 05.03.2000
Erhöhung der Wegstreckenentschädigung
Der Haushalts- und Finanzausschuß des Landtags Nordrhein-Westfalen hat auf seiner jüngsten Sitzung am 10.02.2000 der Erhöhung der Wegstreckenentschädigung von 0,48 DM auf 0,52 DM zugestimmt. Damit entsprach er einer langjährigen Forderung des NWStGB. Die Erhöhung tritt voraussichtlich zum 01.03.2000 nach Erlaß einer entsprechenden Rechtsverordnung in Kraft.
Az.: I/1 041-13