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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 744/2000 vom 20.12.2000
Erhöhung der Zuschüsse zu Kindergarten-Betriebskosten
Die Diskussion im Kindergartenbereich wird zur Zeit u.a. von der Frage bestimmt, inwieweit die Betriebskosten nach § 18 a GTK weiter abgesenkt werden können. Diese Vorschrift sieht grundsätzlich vor, daß den erhöhten Zuschüssen des örtlichen Trägers der Öffentlichen Jugendhilfe und des Landes entsprechende Einsparungen bei den Betriebskosten gegenüber stehen müssen.
Die Steuerungsgruppe zum GTK hat sich zwischenzeitlich mehrfach mit der Frage befaßt, welche Einsparungen - bezogen auf die Jahre 1998 bis 2000 - durch die letzte GTK-Novelle erzielt worden sind. In diesem Zusammenhang ist zu erwähnen, daß das Ziel der Einsparungen bei 440 Mio. DM lag.
Aufgrund der Tatsache, daß die Rechnungsergebnisse für das Jahr 1999 erst im März 2001 vorliegen werden, können die tatsächlich erzielten Einsparungen z.Zt. noch nicht abgeschätzt werden. In der Steuerungsgruppe besteht deshalb Einvernehmen darüber, daß die Frage, ob die erzielten Einsparungen eine weitere Absenkung der Trägeranteile rechtfertigen, frühestens im März 2001 auf der Grundlage valider Daten beantwortet werden kann.
Az.: III/2 711-1