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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 535/2004 vom 15.07.2004
Erhöhungszahl der Gewerbesteuerumlage 2005
Das BMF hat am 21. Juni 2004 den Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage im Jahr 2005 vorgelegt. Die Kommunen der westlichen Länder tragen über die Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" bei. Der Umfang wird jährlich nach einem gesetzlich geregelten Verfahren berechnet und in einer Verordnung festgesetzt. Für das Jahr 2005 sieht der Entwurf der Verordnung vor, den Vervielfältiger zur Berechnung dieser Gewerbesteuerumlage nach § 6 Absatz 2 und 3 Gemeindefinanzreformgesetz um 8 v.H.-Punkte zu erhöhen. Die Berechnung beruht auf der Steuerschätzung vom Mai 2004 für das Jahr 2005.
Der Fonds "Deutsche Einheit" wurde mit einem Gesetz zum Vertrag vom 18. Mai 1990 über die Schaffung einer Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik errichtet. Das Gemeindefinanzreformgesetz sieht in der ab dem Jahr 2005 geltenden Fassung in § 6 Abs. 5 vor, dass die Mittel dieses Fonds von Bund und Ländern für 2005 folgendermaßen gemeinsam zu finanzieren sind: Die Gemeinden der westlichen Länder sind mit 40 v.H. beteiligt an der Finanzierung der verbleibenden Länderbelastung des Jahres 2005 in Höhe von 2.582.024 Mio. €. Das entspricht einem Betrag von 1.032,8 Mio. € als Belastung der westlichen Städte und Gemeinden. Dieser Finanzierungsbeitrag wird zur Hälfte durch eine jährlich anzupassende Gewerbesteuerumlage erbracht. Das bringt den westlichen Ländern im Jahr 2005 einen Betrag von 516,4 Mio. €.
Um auf der Berechnungsgrundlage der Steuerschätzung vom Mai 2004 für das Jahr 2005 diesen Betrag zu erreichen, muss der Landesvervielfältiger nach § 6 Abs. 2 und 3 Gemeindefinanzreformgesetz für das Jahr 2005 auf 8 v.H. Punkte festgelegt werden.
Az.: IV/1 932-03