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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 199/2008 vom 17.03.2008
Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 Gemeindefinanzreformgesetz
Im Bundesgesetzblatt Jahrgang 2008 Teil I Nr. 7 v. 06.03.2008 ist nunmehr die Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes im Jahr 2008 vom 20.02. 2008 verkündet worden. Die Verordnung tritt mit Wirkung vom 01.01.2008 in Kraft.
Der Landesvervielfältiger nach § 6 Abs. 2 und 3 des Gemeindefinanzreformgesetzes wird für das Jahr 2008 danach in den Ländern Baden-Württemberg, Bayern, Freie Hansestadt Bremen, Hessen, Niedersachsen, Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz, Saarland und Schleswig-Holstein um 6 Prozentpunkte erhöht.
Az.: IV/1 932-03