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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 602/2012 vom 23.11.2012
Erhöhungszahl für Gewerbesteuerumlage 2013
Der Gewerbesteuer-Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ im Jahr 2013 wird auf 5 Punkte festgelegt. Dies sieht das Bundesfinanzministerium (BMF) im Entwurf einer Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage nach § 6 Abs. 5 des Gemeindefinanzreformgesetzes (GFRG) vor. Die Berechnung der Erhöhungszahl beruht auf der Steuerschätzung vom November 2012 für das Jahr 2013. Der Gesamtvervielfältiger beträgt danach für das Jahr 2013 69 Punkte.
Die Gemeinden der westdeutschen Länder müssen gem. § 6 Abs. 5 GFRG 40 Prozent der im Zusammenhang mit der Neuregelung der Finanzierung des Fonds „Deutsche Einheit“ verbleibenden Länderbelastungen in Höhe von jährlich 2.582.024.000 Euro, also ca. 1.033 Mio. Euro, an die Länder abführen. Dieser Finanzierungsbeitrag ist zur Hälfte (somit 20 Prozent bzw. 516,4 Mio. Euro) durch eine jährlich anzupassende Gewerbesteuerumlage zu erbringen. Die vorliegende Regelung erfolgt für das Jahr 2013. Den Ländern fließen dadurch Einnahmen in Höhe von voraussichtlich rd. 500 Mio. Euro zu.
Az.: IV/1 932-03