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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 524/2001 vom 05.09.2001
Erhöhungszahl für Gewerbesteuerumlage
Das BMF hat seinen Verordnungsentwurf, mit dem der Vervielfältiger für die Gewerbesteuerumlage zur Finanzierung des Fonds "Deutsche Einheit" an die Veränderungen beim Gewerbesteueraufkommen angepaßt werden sollte (siehe StGB NRW-Mitteilung 457/2001 vom 05.08.2001), wieder zurückgezogen. Grund ist, daß der Erhöhung des Vervielfältigers auf Grund der Steuerschätzungsdaten vom Mai 2001 der umlagesenkende Effekt einer erneuten Tilgungsstreckung beim Fonds "Deutsche Einheit" entgegensteht (vgl. Schnellbrief Nr. 37/2001 vom 10.07.2001)
Diese Tilgungsstreckung beruht auf einer Vereinbarung zwischen den Regierungschefs der Länder und dem Bundeskanzler vom 23. Juni 2001 und einer entsprechenden Entschließung hierzu, der der Deutsche Bundestag und auch der Bundesrat (am 13. Juli) zugestimmt haben. Das BMF hat deshalb den vor kurzem erst versandten Entwurf der Verordnung zur Festsetzung der Erhöhungszahl für die Gewerbesteuerumlage im Jahr 2002 inzwischen wieder für gegenstandslos erklärt und verweist auf eine aktualisierte Fassung mit überarbeiteter Begründung, die demnächst versandt werden soll. Nach derzeitigem Stand ist laut BMF unter Berücksichtigung der Tilgungsstreckung 2002 bis 2004 von einem erhöhten Vervielfältiger von 6 v.H.-Punkten auszugehen. Genauere Berechnungen werden zur Zeit noch vorgenommen.
Az.: IV/1 932-03