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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 176/2016 vom 25.02.2016
Erholungswald-Zertifikat für kommunale Wälder
Seit Anfang 2015 können Waldbesitzer zusätzlich zur PEFC-Zertifizierung für nachhaltige Waldbewirtschaftung mit dem Prädikat „PEFC-zertifizierter Erholungswald“ ausgezeichnet werden. Das Erholungswald-Zertifikat kann auf Basis eines einzelbetrieblichen Audits erworben werden. Voraussetzung dafür ist die Teilnahme an der regionalen PEFC-Zertifizierung. So sollen vor allem kommunale Waldbesitzer in die Lage versetzt werden, für ihren gesamten Wald oder für ausgesuchte Waldgebiete ein Zertifikat „on-top“ zu erwerben, mit dem der Wert ihres Waldes für Erholungssuchende verdeutlicht werden kann.
2015 haben die Städte Augsburg und Heidelberg die ersten Erholungswald-Zertifikate für ihre Gesamtwaldfläche erhalten und dies mit großem medialem Echo der lokalen und regionalen Presse der Öffentlichkeit präsentiert. Mit der Zertifizierung verpflichten sich die Städte, den Erholungswert des Waldes zu erhalten und zu fördern. Neben der Gestaltung des Waldes selbst kommt dabei Maßnahmen, die der Information von Waldbesuchern und der Vermeidung von Konflikten zwischen verschiedenen Nutzergruppen dienen, besondere Bedeutung zu. Die Erholungswaldzertifizierung basiert auf einem Erholungswaldkonzept, in dem u.a. folgende Qualitätskriterien abgebildet werden müssen:
- Erhaltung des Waldbestandes
- Vitale Ökosysteme
- Biotopsicherung und Biotoppflege
- Artenvielfalt
- Wegenetz und Besucherlenkung
- Sicherheit, Rastmöglichkeiten, Verkehrsanbindung
- Öffentlichkeitsarbeit, waldpädagogische Angebote.
Weitere Infos zum PEFC Erholungswald-Zertifikat können in Internet unter www.pefc.de abgerufen oder bei der PEFC-Geschäftsstelle unter info@pefc.de eingeholt werden.
Az.: 26.1-001/001