Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 643/2024 vom 05.09.2024

Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm veröffentlicht

Das Bundesumweltministerium (BMUV) hat gemeinsam mit dem Bundeslandwirtschaftsministerium (BMLV), dreizehn Bundesländern sowie weiteren Verbänden und Unternehmen eine „Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm“ veröffentlicht. Die Unterzeichnenden wollen die Voraussetzungen zur Umsetzung der ab 2029 verpflichtenden Phosphorrückgewinnung verbessern.

Bei Phosphor handelt es sich um einen wichtigen Rohstoff, der insbesondere als Basis von Düngemitteln in der Landwirtschaft verwendet wird. Da Deutschland keine eigenen Vorkommen hat, muss Phosphor importiert werden. Um die Abhängigkeit von Importen zu senken und eine Kreislaufwirtschaft zu fördern, gibt es ab 2029 für größere Kläranlagen eine gesetzliche Pflicht zur Rückgewinnung von Phosphor aus Klärschlamm.

Hierfür wollen die Unterzeichnenden nun die Voraussetzungen schaffen. In der gemeinsamen Erklärung werden die bestehenden Herausforderungen genannt und Lösungsansätze in Form eines übergreifenden Handlungsrahmens definiert.

Hierfür soll die Anlagenkapazität zur Phosphorrückgewinnung ausgebaut und sofort mit der Planung und Umsetzung zum Anlagenbau bei allen betroffenen Klärschlammerzeugenden begonnen werden. Zudem soll die Möglichkeit zur Umlage der Phosphorrückgewinnungskosten auf die Abwassergebühren vor 2029 und die erforderliche Investitionssicherheit durch Ausschreibungen zur Verwertung von Klärschlamm geklärt werden. Zudem sollen die offenen technischen, wirtschaftlichen und rechtlichen Fragen zur Nutzung der rückholbaren Ablagerung von Klärschlammverbrennungsasche beantwortet werden.

Begleitet werden soll der Prozess durch eine Arbeitsgruppe der Länder. Der Stand der Umsetzung soll durch jährliche Berichte der Länder und eine Fortsetzung des Branchendialogs in den Jahren 2026 und 2028 erfolgen.

Anmerkung aus kommunaler Sicht

Der DStGB hat sich gemeinsam mit dem Deutschen Landkreistag, dem Deutschen Städtetag und dem Verband Kommunaler Unternehmen (VKU) entschlossen, die Gemeinsame Erklärung aktuell noch nicht zu unterzeichnen.

Das Ziel einer Rückgewinnung von Phosphor als Baustein einer kreislauforientierten Wirtschaft ist zwar grundsätzlich positiv zu sehen und nicht in Frage zu stellen. Auch der Branchendialog zur Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm, auf dem die Gemeinsame Erklärung basiert und bei dem auch die kommunalen Spitzenverbände aktiv eingebunden wurden, ist ausdrücklich zu begrüßen. Grund für die Nichtzeichnung sind indes die zahlreichen offenen Fragen.

So fehlt z.B. weiterhin ein technisch ausgereiftes und marktgängiges Verfahren zum Phosphor-Recycling. Auch die Verrechnung von Ausgaben in die Abwassergebühren bereits vor 2029 ist bundesweit noch nicht klar geregelt. Zudem ist noch kein Markt für Sekundärphosphate ersichtlich. Der Dialog zu diesen Fragen steht aus unserer Sicht noch am Anfang, sodass es zunächst weiterer Abstimmungen und Gespräche der beteiligten Fachkreise bedarf.

Weitere Informationen:

Die „Gemeinsame Erklärung zum Ausbau der Phosphorrückgewinnung aus Klärschlamm“ finden Sie im Übrigen hier .

Az.: 24.1.1.2-001/001

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