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Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport
StGB NRW-Mitteilung 758/1999 vom 05.11.1999
Erklärung zur Schulaufsicht
Die Konferenz Schulaufsicht Nordrhein-Westfalen e.V. hat uns die nachfolgend abgedruckte Erklärung zugeleitet, welche anläßlich der diesjährigen Vertreterversammlung der Konferenz der Schulrätinnen und Schulräte in der Bundesrepublik Deutschland (KSD) in Weimar unter dem Thema "Leistungsfähigere Schulen - Der Beitrag der Schulaufsicht" zum Abschluß von allen Landesverbänden einstimmig verabschiedet wurde. Aus Sicht der Geschäftsstelle ist insbesondere das in der Ziffer 6 geäußerte Anliegen einer möglichst ortsnahen Schulaufsicht nachhaltig zu unterstützen.
Inhalt der Weimarer Erklärung vom 02.10.1999:
Die Konferenz der Schulrätinnen und Schulräte der Bundesrepublik Deutschland (KSD) gibt auf ihrer Delegiertenversammlung 1999 in Weimar folgende Erklärung ab:
1. Kernaufgabe und entscheidendes Qualitätsmerkmal der Schulen ist ein fachlich und erzieherisch wirksamer Unterricht.
2. Der in den Ländern der Bundesrepublik Deutschland laufende Prozeß zur Qualitätssicherung, -entwicklung und -kontrolle ist nur mit einer leistungsfähigen Schulaufsicht zu gestalten.
3. Schulaufsicht versteht sich bei dieser Aufgabe als Partner in einem Dialog aller an Unterricht und Erziehung Beteiligten, der auf Einsicht, Verantwortung und Professionalität baut.
4. Nach Ansicht der KSD ist die Schule eine "Lernende Organisation", in der Lehrerinnen und Lehrer vorhandene Freiräume mit einem hohen Maß an Verantwortung wahrzunehmen haben.
5. Die KSD sieht es als unverzichtbar an, daß insbesondere die Vertreter von Wirtschaft und Hochschule aktiv am Qualitätsdialog teilnehmen.
6. Dialogisch arbeitende Schulaufsicht ist auf ein klares Mandat der Politik für ihre Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, deren kontinuierliche Fortbildung sowie verläßliche ortsnahe Strukturen angewiesen.
Az.: IV/2 211-18