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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 88/2020 vom 16.12.2019
Erläuterungen zum ersten Teil der Sonderbauverordnung NRW
Am 15.11.2019 ist die Neufassung der Sonderbauverordnung NRW (SBauVO) in Kraft getreten. Sie war am 15.08.2019 im Gesetz- und Verordnungsblatt für das Land Nordrhein-Westfalen (GV.NRW.2019, S. 488 ff.) verkündet worden. Über die wesentlichen Änderungen der SBauVO hatten wir Sie mittels Schnellbrief Nr. 217 vom 22.08.2019 informiert. Nunmehr hat das MHKBG NRW zum ersten Teil der SBauVO, der die Regelungen zu Versammlungsstätten enthält, Erläuterungen herausgegeben, die auf der Homepage des Ministeriums unter folgender Internetadresse abgerufen werden könnte:
https://www.mhkbg.nrw/sites/default/files/media/document/file/ErläuterungenSBauVOTeil1_0.pdf
Az.: 20.3.1.2-001/004 gr