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StGB NRW-Mitteilung 242/2018 vom 05.04.2018
Erlass zu altersdiskriminierender Besoldung angekündigt
Der StGB NRW weist darauf hin, dass die NRW-Landesregierung Ende April/Anfang Mai 2018 einen Erlass zur Umsetzung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichtes zu altersdiskriminierender Besoldung im Ministerialblatt veröffentlichen will. Die StGB NRW-Mitgliedskommunen sind darüber bereits durch Schnellbrief 43/2018 vom 09.02.2018 in Kenntnis gesetzt worden.
Az.: 14.1.5