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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 243/2020 vom 30.04.2020
Erlass zu präv. Verhaltensweisen und Vorsorgeregelungen in Frauenhäusern und -beratungsstellen
Mit Erlass vom 23.04.2020 hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bauen und Gleichstellung (MHKBG) zu häufig gestellten Anfragen betreffend der Verhaltensweisen in Zeiten der Corona-Krise in Frauenhäuser, sowie in Frauen- und Fachberatungsstellen Hinweise gegeben.
Unter anderem behandelt der Erlass folgende Fragen:
1. Welche Präventionsmaßnahmen sollen
a) Frauenhäuser beachten?
b) Frauenberatungsstellen beachten?
2. Gehören die Mitarbeiterinnen in Frauenhäusern sowie in Frauen- und Fachberatungsstellen zum Personenkreis mit besonderem Betreuungsbedarf für ihre Kinder?
3. Was ist für die Kinderbetreuung in Frauenhäusern zu beachten?
4. Was ist zu tun, wenn ein Coronavirus-Fall in einem Frauenhaus auftritt?
5. Wenn aus Infektionsschutzgründen ein Frauenhaus oder eine Frauen- oder Fachberatungsstelle unter Quarantäne gestellt wird und keine neuen Frauen aufgenommen oder beraten werden können oder der Betrieb vorübergehend eingestellt werden muss, welche fördertechnischen Auswirkungen hat das? Werden Fördergelder zurückgefordert?
6. Gibt es weitere Maßnahmen der Landesregierung zur Unterstützung der Frauenhäuser sowie der Frauen- und Fachberatungsstellen in der Zeit der epidemischen Lage von landesweiter Tragweite?
7. Werden Wohnungsverweisungen gemäß § 34a des Polizeigesetzes des Landes Nordrhein-Westfalen weiterhin vorgenommen?
Weitere ungeklärte Fragen können auf elektronischem Wege an das MHKBG unter folgender Mail-Adresse des Referates Gewalt gegen Frauen: FP-R213@mhkbg.nrw.de gesandt werden.
Der Erlass ist für Mitgliedskommunen im Mitgliederbereich unter Fachinformationen - Fachgebiete Recht, Personal und Organisation - Gleichstellung abrufbar.
Az.: 12.0.7-001/002