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Mitteilungen - Recht, Personal, Organisation
StGB NRW-Mitteilung 245/2023 vom 05.04.2023
Erlass zur Vergabe von Rettungsdienst-Aufträgen
Das Ministerium für ‚Arbeit, Gesundheit und Soziales (MAGS) hat der Geschäftsstelle einen aktuellen Erlass zur Vergabe von Aufträgen im Bereich von Rettungsdiensten vom 29.3.2023 zugesendet, über den mit vorliegender Mitteilung informiert wird.
Bezugnehmend auf den Erlass vom 20.07.2022 - 93.21.01-000005 ,,Vergabe von Aufträgen im Bereich von Rettungsdiensten – Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 15.06.2022 -VK1 - 20/22" teilt das MAGS mit, dass das Oberlandesgericht Düsseldorf mit Beschluss vom 22.03.2023 - Az.: VII-Verg28/22 den Beschluss der Vergabekammer Westfalen vom 15.06.2022 aufgehoben hat.
Der Vergabesenat des Oberlandesgerichts Düsseldorf hat festgestellt, dass im Hinblick auf eine Überprüfung der Anwendung der Bereichsausnahme eine Zuständigkeit der Verwaltungsgerichte besteht.
Somit folgt das OLG Düsseldorf dem Beschluss des OVG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.12.2022 und schließt sich zudem der in dem v. g. Erlass vom 20.07.2022 dargelegten Rechtsauffassung des MAGS an.
Für die Träger des Rettungsdienstes ergibt sich hieraus, dass die Anwendung der Bereichsausnahme in Nordrhein-Westfalen auf Basis der vorhandenen rechtlichen Regelungen abschließend eröffnet ist und es daher keiner (nochmaligen) konkretisierenden Privilegierung der anerkannten Hilfsorganisationen in den landesrechtlichen Regelungen bedarf. Die vom EuGH ,,normierten Voraussetzungen" an die Eröffnung der Bereichsausnahme sind somit in Nordrhein-Westfalen für den Rettungsdienst abschließend erfüllt.
Wie in dem v. g. Erlass vom 20.07.2022 bereits dargelegt, ist durch die kommunale Praxis sicherzustellen, dass sich eine Beauftragung ausschließlich auf den Geltungsbereich des RettG NRW bezieht, um die Privilegierung der Bereichsausnahme nutzen zu können.
Der Erlass ist für Mitgliedskommunen im Intranet unter Fachinformationen – Fachgebiete – Recht, Personal und Organisation – Feuerwehr/Rettungswesen – Rettungswesen abrufbar.
Az.: 15.2.5-003/001