Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 19/2012 vom 09.01.2012
Erneuerbare-Energien-Gesetz novelliert
Um den Anteil der erneuerbaren Energien an der Stromerzeugung bis 2020 auf insgesamt 35 Prozent zu steigern, sieht das im Zuge der Energiegesetze des Bundes novellierte Erneuerbare-Energien-Gesetz ab Januar 2012 Änderungen bei der Förderung von erneuerbaren Energien vor.
Während Windenergieanlagen an Land grundsätzlich unverändert mit einer Anfangsvergütung von 8,93 Ct/kWh und einer Grundvergütung von 4,87 Ct/kWh gefördert werden, wird die Degression leicht von einem auf 1,5 Prozent angehoben. Zusätzlich wird ein Repowering-Bonus in Höhe von 0,5 Ct/kWh vergütet, wenn die ersetzten Windenergieanlagen vor dem 01.01.2002 in Betrieb genommen worden sind und die installierte Leistung der Repowering-Anlage mindestens das Zweifache der ersetzten Anlagen beträgt und die Anzahl der Repowering-Anlagen die Anzahl der ersetzten Anlagen nicht übersteigt.
Die Photovoltaikförderung auf Freiflächenanlagen wird zukünftig angesichts der hohen Förderung der Photovoltaik (im vergangenen Jahr hat Photovoltaik über 80 Prozent aller Investitionen in die erneuerbare Stromerzeugung auf sich gezogen) zurückgefahren. So erhalten künftig Photovoltaik-Freiflächenanlagen auf Konversionsflächen, die in Nationalparks und Naturschutzgebieten liegen, keine Vergütung mehr.
Az.: II gr-ku