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StGB NRW-Mitteilung 212/2008 vom 18.03.2008
Erprobung von Schulverwaltungsassistenten
Seit dem Frühjahr 2007 wird in einem Pilotprojekt der Bezirksregierung Arnsberg, das vom Ministerium für Schule und Weiterbildung und dem Landesamt für Personaleinsatzmanagement durchgeführt wird, der Einsatz von Schulverwaltungsassistenten an Schulen erprobt. Bereits unmittelbar nach Beginn des Pilotprojektes hat sich bei den beteiligten Schulen, Schulverwaltungsassistenten und Schulaufsichtsbehörden, aber auch bei den Schulverwaltungsämtern gezeigt, dass dies ein richtiger Schritt ist, um die Arbeitskraft der Lehrkräfte und der Schulleiterinnen und Schulleiter für die pädagogische Arbeit und zur Qualitätsbesserung der Schule zu nutzen.
Ab dem kommenden Schuljahr soll das bislang auf den Regierungsbezirk Arnsberg beschränkte Pilotprojekt landesweit fortgeführt werden. Ab diesem Zeitpunkt soll erprobt werden, ob die Schulverwaltungsassistenz auch dann auf Akzeptanz stößt, wenn eine Anrechung auf einen Lehrerstellenanteil erfolgt. Dies ist insbesondere deshalb von zentraler Bedeutung, weil in dem stattgefundenen Pilotprojekt im Raum Arnsberg keine Anrechnung auf den Teil einer Lehrerstelle erfolgte. Aus finanziellen Gründen ist das Land offenbar nicht in der Lage, landesweit sämtlichen Schulen einen Schulverwaltungsassistenten ohne Anrechnung auf den Teil einer Lehrerstelle zur Verfügung zu stellen. Vielmehr ist aus der Sicht des Landes eine teilweise Anrechnung einer Lehrerstelle erforderlich.
Die einzelne Schule kann die Entscheidung treffen, ob sie einen Schulverwaltungsassistenten an ihrer Schule und mit welchem Anforderungsprofil sie ihn einsetzen möchte. Über Regionalberater des Landesamtes für Personaleinsatzmanagement soll die Vermittlung der möglichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter erfolgen. Die konkrete Auswahlentscheidung soll die Schule treffen.
Den Ansatz der Schulverwaltungsassistenz an Schulen, besetzt mit Landesbediensteten, hält die Geschäftsstelle für sinnvoll und folgerichtig. Schule besteht nicht nur aus Unterricht. Hinter der pädagogischen Arbeit verbergen sich auch Aufgaben wie Kooperation, Koordination, Organisation und Verwaltung. Soweit es sich dabei um äußere Schulangelegenheiten handelt, werden diese Aufgaben von kommunalem Personal, insbesondere Schulsekretärinnen und Hausmeister oder Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter aus dem Schulverwaltungsamt, wahrgenommen. Wenn es sich um innere Schulangelegenheiten handelt, werden die Verwaltungsaufgaben von den Schulleitungen und Lehrkräften wahrgenommen. Es geht bei der Schulverwaltungsassistenz letztlich darum, die Pädagogen - insbesondere die Schulleitung - von überflüssigen Verwaltungsaufgaben zu befreien, damit diese sich auf ihre eigentliche pädagogische Arbeit konzentrieren können.
Die Geschäftsstelle begrüßt auch den Ansatz des Landes, das bislang auf den Regierungsbezirk Arnsberg beschränkte Pilotprojekt nunmehr auf ganz Nordrhein-Westfalen auszudehnen. Dies ist insbesondere deshalb erforderlich, um die Akzeptanz bezüglich einer Anrechnung auf einen Lehrerstellenanteil festzustellen. Nach Ablauf von einem Jahr sollte allerdings – soweit positive Erfahrungen gemacht worden sind – die Pilotphase beendet werden und jeder Schule die Möglichkeit gegeben werden, einen Schulverwaltungsassistenten auf den Anteil einer Lehrerstelle zu beschäftigen.
Az.: IV/2 211-11