Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 351/2010 vom 14.07.2010
Erprobungsphase für Bildungsgrundsätze in Kitas und Schulen
Ab dem neuen Kindergarten-/Schuljahr machen sich 66 Netzwerke (66 Schulen, 132 Kitas) gemeinsam auf den Weg, die Bildungsgrundsätze „Mehr Chancen durch Bildung von Anfang an - Grundsätze zur Bildungsförderung für Kinder von 0-10 Jahren in Kindertageseinrichtungen und Schulen im Primarbereich in Nordrhein-Westfalen“ vor Ort mit Leben zu füllen. Jeweils eine Schule im Primarbereich arbeitet mit umliegenden Kindertageseinrichtungen als Netzwerk zusammen.
Die Grundsätze sollen dazu beitragen, ein gemeinsames Bildungs- und Erziehungsverständnis im Elementar- und Primarbereich auszubauen und weiterzuentwickeln, um somit die Grundlagen für eine kontinuierliche Bildungsbiografie für die ersten zehn Lebensjahre eines Kindes zu schaffen.
Die Bildungsgrundsätze sollen zunächst eine Erprobungsphase durchlaufen, um die Erfahrungen der Praxis mit einzubeziehen. Hier soll ausgelotet werden, welche Möglichkeiten in einer Kooperation liegen und welche Hindernisse noch überwunden werden müssen. Einige ausgewählte Einrichtungen werden in dieser Erprobungsphase wissenschaftlich begleitet.
Zusätzlich werden Netzwerkkonferenzen stattfinden, an denen sich die beteiligten Einrichtungen und Schulen über ihre Erfahrungen austauschen können. Ein Fachbeirat mit den verantwortlichen Trägern, der Schulseite und auch der Wissenschaft wird die Erprobungsphase fachlich unterstützen.
Die Erprobung soll auch zeigen, welche positiven Bedingungen für eine gute Bildungsförderung geschaffen werden müssen und vor allem, wie die Kooperation gelingen kann.
Die Grundsätze sollen nach der Erprobung ab 2012 verbindlicher Qualitätsstandard sein.
Zur Unterstützung in der Erprobungsphase stellt das Land insgesamt rund 180.000 Euro im Jahr 2010 bereit; für jedes Netzwerk sind dies 3.000 Euro, die für Kooperationstreffen, Fortbildungen und weitere Zwecke genutzt werden können.
Az.: III/2 711-2