Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 29/2004 vom 18.12.2003

Ersatzschul-Finanzierung

Nach Mitteilung des Ministeriums für Schule, Jugend und Kinder des Landes Nordrhein-Westfalen (vgl. Landtagsdrucksache 13/4652) betragen die Landeszuschüsse für die laufenden Personal- und Sachausgaben der 415 Ersatzschulen mit rd. 193.000 Schülerinnen und Schüler im Haushaltsjahr 2003 939 Mio. Euro. Das Land beabsichtigt, den Landeszuschuß zu kürzen, indem die Regeleigenleistung für Ersatzschulen angehoben werden soll. Ursprünglich beabsichtigte das Land, die Regeleigenleistung für Ersatzschulen in den Jahren 2004 bis 2006 um je einen Prozentpunkt anzuheben. Später hatte das Land allerdings mitgeteilt, daß nach einem Beschluß der Landesregierung die Regelleistung für Ersatzschulen beginnend ab dem Haushaltsjahr 2005 um insgesamt 1,5 Prozentpunkte angehoben werden soll.

Auch insoweit hat sich zwischenzeitlich nach Mitteilung des MSJK NRW eine Veränderung zugunsten der Träger von Ersatzschulen ergeben. Nunmehr soll gelten, daß der Landeszuschuß lediglich in 2005 einmalig um 1,5 Prozent abgesenkt wird. Ab dem Jahr 2006 soll der Landeszuschuß wieder auf dem heutigem Niveau geleistet werden.

Az.: IV/2-250-3/2

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