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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 202/2020 vom 02.03.2020
Erste Anwendung der referenziellen Baugenehmigung in NRW
Gelsenkirchen ist die erste Stadt in Nordrhein-Westfalen, die das neue Genehmigungsverfahren der referenziellen Baugenehmigung nach § 66 Abs. 5 BauO NRW anwendet. Bei einem Neubauprojekt mit 91 Reihenhäusern mussten nicht für alle Gebäude jeweils eine einzelne Baugenehmigung beantragt werden. Stattdessen wurden lediglich vier Baugenehmigungen für alle Gebäude beantragt, die im Anschluss nach dem Baukastenprinzip fertiggestellt wurden. Hintergrund sind die Bemühungen um eine Senkung der Baukosten und Beschleunigung der Genehmigungsverfahren.
Az.: 20.3.1.3-016/001 St