Eindrücke vom
Hauptausschuss 2024
Mitteilungen - Wirtschaft und Verkehr
StGB NRW-Mitteilung 258/2000 vom 05.05.2000
Erste Ergebnisse der Kommission Verkehrsinfrastrukturfinanzierung
Die vom Bundesminister Klimmt am 14. Oktober 1999 eingesetzte Kommission "Verkehrsinfrastrukturfinanzierung" hat Empfehlungen für erste Schritte vorgelegt. Die Kommission schlägt vor, zunächst 25 Pf./km je Fahrzeugkilometer für Lkw mit einem zulässigen Gesamtgewicht größer als 12 t zu erheben. Daneben sollen die Autobahnen privatisiert werden und eine Maut für alle Fahrzeuge und alle Straßen mit Ausnahme der Innerortsstraßen erhoben werden. Wesentliche Vorschläge lassen sich wie folgt skizzieren:
- Privatisierung der Bundesverkehrswege
Eine vollständige Privatisierung der Verkehrswege soll in Stufen erreicht werden. In einem ersten Schritt schlägt die Kommission vor, eine privatrechtlich organisierte Finanzierungsgesellschaft im Eigentum des Bundes zu gründen und in eine Bundesautobahn-Gesellschaft zu überführen. Der Vorteil soll darin liegen, dass die Finanzierung der Infrastruktur haushaltsfern durch den Nutzer über nutzungsabhängige Gebühren und Entgelte sichergestellt werden kann. Die Stellung des Bundes als Eigentümer garantiere, dass er seiner Infrastrukturverantwortung nachkomme.
- Zweckbindung der benutzungsabhängigen Gebühren und Entgelte
Der Umfang der Zweckbindung ist von der Kommission nicht konkretisiert worden. Außer Frage steht eine Zweckbindung für die Verkehrswegeinfrastruktur.
- Die Gebührenerhebung soll sich langfristig auf alle Kraftfahrzeuge und alle Straßenkategorien beziehen
Die Kommission sieht die Erhebung von benutzungsabhängigen Gebühren und Entgelten für schwere Lkw über 12 t zulässigem Gesamtgewicht auf Bundesautobahnen als einen ersten Schritt an. Langfristig sollen Gebühren und Entgelte für die Infrastrukturbenutzung auf alle Kraftfahrzeuge und alle Straßenkategorien mit Ausnahme der innerörtlichen Straßen erhoben werden. Diese Massnahme wäre konsequent, wenn der Bau und der Betrieb der Verkehrswege über private Gesellschaften erfolgen soll.
- Externe Kosten/Wegekosten/Steuern
Die Kommission schlägt vor, in der Benutzungsgebühr keine externen Kosten, sondern ausschließlich die Wegekosten zugrunde zu legen. Die Internalisierung externer Kosten müsse über separate Instrumente erfolgen. Die bestehenden verkehrsrelevanten Steuern sollen in dem Maße reduziert werden, wie die Gebührenerhebung und die Internalisierung externer Kosten erfolgt.
In die Lkw-Gebühr auf Bundesautobahnen soll ein Aufschlag zum Ausgleich des Einflusses gebührenfreier Strecken sowie der erwarteteten Verdrängungs- und Verlagerungseffekte erhoben werden. Dieser Aufschlag soll einen Anteil von 10 % der Gebühr haben.
Die auf der Grundlage einer Wegekostenrechnung des Deutschen Instituts für Wirtschaft (DIW) ermittelte Gebührenhöhe liegt bei 30 Pf./km. Die bestehende Mineralölsteuer wird mit einer Reduzierung der Gebühr um 5 Pf./km. berücksichtigt werden. Die endgültig vorgeschlagene Gebührenhöhe liegt bei 25 Pf./km je Fahrzeugkilometer, wobei in Kauf genommen wird, dass alle die Fahrzeuge von der um 5 Pf./km. reduzierten Gebühr profitieren, die nicht in Deutschland tanken.
- Konzentration der Aussagen auf die Finanzierung der Bundesfernstraßen
Die Kommission weist darauf hin, dass wesentliche Weichenstellungen im Sinne der Grundsatzposition der Kommission (Nutzerfinanzierung) im Bereich der Schiene bereits erfolgt seien.
Az.: III 642 - 10