Mitteilungen - Schule, Kultur, Sport

StGB NRW-Mitteilung 464/2015 vom 17.08.2015

Erste Fördervereinbarung nach NRW-Kulturfördergesetz

Nach dem Ende 2014 verabschiedeten Kulturfördergesetz kann das Ministerium für Familie, Kinder, Jugend, Kultur und Sport Nordrhein-Westfalen (MFKJKS NRW) mit Gemeinden und Gemeindeverbänden, die sich in der Haushaltssicherung befinden, zur mittel- bis langfristigen Erhaltung kommunaler Kultureinrichtungen zeitlich befristete Fördervereinbarungen abschließen. Nach Mitteilung des Ministeriums hat Kulturministerin Ute Schäfer nun mit den Städten Krefeld und Mönchengladbach die erste Fördervereinbarung dieser Art unterzeichnet.

Gefördert wird das gemeinsame Theater der beiden Städte und sein Orchester mit Zuschüssen für theater- und orchesterpädagogische Maßnahmen bis zum Jahr 2020. Die gesamte Presseinformation kann unter https://land.nrw/de/pressemitteilung/erste-foerdervereinbarung-im-rahmen-des-kulturfoerdergesetzes-zwischen-dem abgerufen werden.

Az.: IV/2 43.0.2.1-003

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