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StGB NRW-Mitteilung 342/2007 vom 24.05.2007
Erste Stufe der Sprachstandsfeststellung
Das Ministerium für Schule und Weiterbildung hat darauf hingewiesen, dass die erste Stufe der Sprachstandsfeststellung von Kindern zwei Jahre vor der Einschulung abgeschlossen ist. Landesweit hätten dabei rund 57 % der beteiligten Kinder aus dem Verfahren genommen werden können. Diese Kinder hätten im Rahmen der ersten Stufe gezeigt, dass sie offensichtlich über gute Deutschkenntnisse und eine altersgemäße Sprachentwicklung verfügten. Die anderen 62.000 Kinder (43 %) würden zur zweiten Stufe des Sprachstandsfeststellungsverfahrens eingeladen. Hier fände ein Einzelgespräch statt, in dem die Kinder intensiver untersucht würden. Auf der zweiten Stufe würden auch diejenigen Kinder untersucht, die an der ersten Stufe nicht teilgenommen hätten. Dies wären 33.000 Kinder, so dass an der zweiten Runde insgesamt 95.000 Kinder teilnähmen.
Az.: IV/2 211-31