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StGB NRW-Mitteilung 388/1996 vom 05.08.1996
Erste Wirkungen des Wohnortezuweisungsgesetzes
Der Beauftragte der Bundesregierung für Aussiedlerfragen und Parlamentarischer Staatssekretär beim Bundesminister des Innern, Dr. Horst Waffenschmidt, hat am 07. Juni 1996 mitgeteilt, daß die seit dem 01.03.1996 geltende Novelle des Wohnortezuweisungsgesetzes nach den bisher gemachten Erfahrungen die von Bund, Ländern und Gemeinden beabsichtigte Wirkung entfaltet:
- Die Spätaussiedler halten sich an die Verteilungsentscheidungen des Bundesverwaltungsamtes und gehen in die neuen Länder.
- Der Zuzug in die Ballungsgebiete der alten Länder hat spürbar nachgelassen und dort zu einer Entspannung beigetragen.
Hierzu hat auch die verstärkte Beratung der Spätaussiedler in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Bundes beigetragen.
In einzelnen neuen Ländern hat sich der Zuzug von Spätaussiedlern mehr als verdreifacht. Es ist damit zu rechnen, daß die neuen Länder im Jahr 1996 insgesamt etwa 40.000 Spätaussiedler aufnehmen werden. Hierzu erklärte Dr. Waffenschmidt:
"Die gleichmäßige Verteilung der Spätaussiedler im Bundesgebiet ist kein Selbstzweck. Sie liegt vor allem auch im eigenen Interesse der Spätaussiedler. Aktives und von der einheimischen Bevölkerung akzeptiertes Einleben in der Bundesrepublik wird erschwert und verzögert, wenn zu viele Spätaussiedler an einem Ort sind oder es an einem anderen Ort so wenig Spätaussiedler gibt, daß etwa ein Sprachkurs nicht stattfinden kann. Mit der Änderung des Wohnortezuweisungsgesetzes hat der Bund den Ländern ein wirksames Steuerungsinstrument an die Hand gegeben, das auch den Gemeinden hilft."
Az.: I/3-850-2