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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 17/2015 vom 15.12.2014
Erster Fortschrittsbericht der Energiewende
Das Bundeskabinett hat den ersten Fortschrittsbericht zum Energiewende-Monitoring „Energie der Zukunft“ verabschiedet. Darin wird der bisherige Umsetzungsstand der Energiewende u. a. in den Bereichen Erneuerbare Energien, Strommarkt, Netzausbau und Akzeptanz erfasst und die Auswirkungen der geplanten energie- und umweltpolitischen Maßnahmen im Hinblick auf die gesteckten Ziele untersucht. Die den Prozess begleitende Expertenkommission stellt Mängel vor allem in den Bereichen Klimaschutz, Energieeffizienz und dem Netzausbau fest. Weder der Nationale Aktionsplan Energieeffizienz (NAPE) noch das Grünbuch zum Strommarktdesign seien geeignet, die zum Jahr 2020 erwarteten Zielabweichungen vollständig zu kompensieren.
In dem ersten Fortschrittsbericht wird erstmalig nicht nur der Stand bei der Umsetzung der Energiewende skizziert, sondern auch die Auswirkungen der geplanten energie- und umweltpolitischen Maßnahmen am Maßstab des energiepolitischen Zieldreiecks aus Versorgungssicherheit, Wirtschaftlichkeit und Umweltverträglichkeit im Hinblick auf die gesteckten Ziele der kommenden Jahre. Darin identifiziert werden vor allem auch die Hemmnisse und ihre Ursachen sowie neue Maßnahmen zur Verbesserung der Zielerreichung vorgeschlagen.
Der Fortschrittsbericht wurde zugleich von einer den Monitoring-Prozess begleitenden, unabhängigen Kommission aus vier renommierten Energieexperten wissenschaftlich begleitet und in einer Stellungnahme bewertet.
Der Fortschrittsbericht und der zweite Monitoring-Bericht „Energie der Zukunft“ sind in einer Lang- und Kurzfassung unter www.bmwi.de/DE/Themen/Energie/Energiewende/monitoring-prozess.html abrufbar.
Hintergrund Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“
Der von der Bundesregierung aufgesetzte Monitoring-Prozess „Energie der Zukunft“ dient dazu, die Entwicklung der Energiewende kontinuierlich und detailliert zu beobachten und zu überprüfen, ob die Ziele aus dem Energiekonzept erreicht werden und wie die Maßnahmen wirken. Dies wird zunächst durch einen jährlichen Monitoring-Bericht dokumentiert, der einen faktenbasierten Überblick über die Umsetzung der Maßnahmen des Energiekonzepts und die Fortschritte bei der Zielerreichung enthält. Bei absehbaren Zielverfehlungen werden Maßnahmen vorgeschlagen, um die Ziele zu erreichen. Alle drei Jahre erfolgt in Form des Fortschrittsberichts eine Gesamtschau, bei der der Umsetzungsstand im Gesamtkontext betrachtet wird und mit einer strategischen Ausrichtung Hemmnisse und ihre Ursachen identifiziert und gegebenenfalls neue Maßnahmen zur Verbesserung der Zielerreichung vorgeschlagen werden. Die Vielzahl der verfügbaren energiestatistischen Informationen wird in dem Bericht auf eine überschaubare Anzahl ausgewählter Kenngrößen (Indikatoren) verdichtet und verständlich aufbereitet.
Az.: II/3 811-00/8