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StGB NRW-Mitteilung 548/2007 vom 10.08.2007
Erster landesweiter Sprachtest für Vierjährige
Als Ergebnis der erstmals durchgeführten Erhebung der Sprachentwicklung aller Kinder zwei Jahre vor ihrem Schulbeginn haben das Ministerium für Schule und Weiterbildung sowie das Ministerium für Generationen, Familie, Frauen und Integration mitgeteilt, dass 34.000 Kinder zusätzliche Sprachförderung erhalten. Der mit dem neuen Sprachtest festgestellte Anteil der Kinder mit zusätzlichem Sprachförderbedarf übersteigt danach nennenswert den Vergleichswert, der bislang bei den Fünfjährigen im Rahmen der Schulanmeldung ohne ein einheitliches und standardisiertes Verfahren ermittelt wurde. In den Jahren 2004/2005 und 2005/2006 wurde bei der Überprüfung des Sprachstandes bei der Anmeldung zur Grundschule bei 15 Prozent aller Kinder in diesem Alter Sprachförderbedarf diag€nostiziert.
Überschritten wurde der Durchschnittswert von 19 Prozent in Mittel- und Großstädten mit sozialen Brennpunkten. Dort haben bis zu einem Drittel der Kinder Sprachförderbedarf. Deutlich unterschritten wird der Durchschnitt dagegen in ländlichen Regionen. Hier hat nur etwa jedes zehnte Kind Sprachför€derbedarf.
Die Landesregierung hat für das laufende Jahr 2007 Mittel in Höhe von 17 Mio. Euro für zusätzliche Sprachförderung bereitgestellt, im kommenden Jahr sieht der Haushaltsentwurf rund 28 Millionen Euro vor. Für die zusätzliche Sprachförderung will das Land 340 Euro pro Kind und Jahr bereitstellen. Hierzu laufen allerdings im Hinblick auf das Konnexitätsprinzip noch Verhandlungen mit den kommunalen Spitzenverbänden. Die zusätzliche Sprachförderung soll 200 Stunden pro Jahr umfassen und von einer geeigneten Fachkraft – in der Regel besonders fortgebildete Erzieherinnen – durchgeführt werden.
Az.: III 716