Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 141/2018 vom 13.02.2018

Erträge der NRW-Gewerbebetriebe 2013

Im Jahr 2013 gab es nach Mitteilung von Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) 856.800 Gewerbebetriebe (inkl. Betriebsstätten) mit Sitz in Nordrhein-Westfalen — 2,2 Prozent mehr als noch in 2012. Wie IT.NRW als amtliche Statistikstelle des Landes weiter mitteilt, waren die Verluste aus Gewerbebetrieben im Vergleich zum Vorjahr um 16,0 Prozent (auf 29,2 Milliarden Euro) und damit stärker gestiegen als die Gewinne (+2,9 Prozent; 72,5 Milliarden Euro).

Dadurch hat sich der sog. abgerundete Gewerbeertrag für Nordrhein-Westfalen auf 50,5 Milliarden Euro (-9,3 Prozent) verringert. 19,3 Milliarden Euro entfielen dabei auf die „gesondert erfassten Gewerbeerträge“. Darunter bildeten Gewerbeerträge der gewerbesteuerlichen Organgesellschaften den Hauptanteil. Außerdem wurden mit 7,8 Milliarden Euro 1,0 Prozent niedrigere Verlustabzüge als 2012 geltend gemacht. Der Steuermessbetrag stieg um 0,3 Prozent auf 2,2 Milliarden Euro.

Von den 396 Städten und Gemeinden des Landes verzeichnete Köln mit 180,5 Millionen Euro den höchsten Steuermessbetrag. Auf den weiteren Plätzen folgten Düsseldorf (169,3 Millionen Euro) und Monheim am Rhein (78,3 Millionen Euro).

Der Steuermessbetrag stellt eine Rechengröße für die Festsetzung der Gewerbesteuer dar. Die Steuer wird von Gewerbebetrieben mit einem positiven Steuermessbetrag gezahlt. Diese Steuereinnahmen fließen den Kommunen zu und sind grundsätzlich in der Gemeinde zu entrichten, in der der Betrieb ansässig ist. Hat ein Gewerbebetrieb nur eine Betriebsstätte, wird der zu zahlende Betrag im Rahmen einer Festsetzung ermittelt.

Bei Gewerbebetrieben mit mehreren Betriebsstätten findet eine Zerlegung statt. Die Gewerbesteuerstatistik ordnet die Gewerbesteuer dem Jahr zu, in dem sie entstanden ist. Aufgrund der Fristen für die Abgabe der Gewerbesteuererklärung sowie der Bearbeitungsdauer in den Finanzämtern und bei den statistischen Ämtern weist sie keine hohe Aktualität auf. Die Statistik über die Gewerbesteuer liefert zudem keine Daten zum Gewerbesteueraufkommen. Letzteres beziffert die Höhe der Gewerbesteuer in dem Jahr, in dem sie eingenommen wurde.

Informationen zur Ermittlung der Gewerbesteuermessbeträge finden sich im Internet unter http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2018/pdf/32a_18.pdf . Ergebnisse für Gemeinden, Städte und Kreise finden sich im Internet unter http://www.it.nrw.de/presse/pressemitteilungen/2018/pdf/32b_18.pdf .

Az.: 41.6.2.1-002/002

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