Mitteilungen - Bauen und Vergabe

StGB NRW-Mitteilung 88/2016 vom 08.12.2015

Ertragswertrichtlinie im Bundesanzeiger veröffentlicht

Am 04.12.2015 ist die Richtlinie zur Ermittlung des Ertragswerts (Ertragswert-Richtlinie, EW-RL) im Bundesanzeiger veröffentlicht worden und damit in Kraft getreten. Diese Richtlinie gibt Hinweise für die Ermittlung des Ertragswerts nach den §§ 17 bis 20 der Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) vom 19. Mai 2010 (BGBl. I S. 639). Ihre Anwendung soll die Ermittlung des Ertrags- bzw. Verkehrswerts von Grundstücken nach einheitlichen und marktgerechten Grundsätzen sicherstellen.

Die Richtlinie wurde von einer Arbeitsgruppe aus Vertretern des Bundesministeriums für Umwelt, Naturschutz, Bau und Reaktorsicherheit, der für das Gutachterausschusswesen zuständigen Ministerien der Länder sowie der Bundesvereinigung der Kommunalen Spitzenverbände erarbeitet und wird allen in der Grundstückswertermittlung Tätigen zur Anwendung empfohlen. Die amtliche Fassung der Richtlinie ist im Internet unter www.bundesanzeiger.de einsehbar.

Az.: II/1 20.1.1.5-002

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