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StGB NRW-Mitteilung 278/2012 vom 15.05.2012
Erweiterte kommunale Beteiligungsrechte in der Gesetzgebung
Der Deutsche Bundestag hat durch Änderung seiner Geschäftsordnung erweiterte Beteiligungsrechte der kommunalen Spitzenverbände im Gesetzgebungsverfahren beschlossen. Danach besteht eine obligatorische Einbindung der kommunalen Spitzenverbände auf Bundesebene bei nicht-öffentlichen Ausschusssitzungen und öffentlichen Anhörungssitzungen der Ausschüsse, in denen Angelegenheiten beraten werden, die wesentliche Belange von Gemeinden und Gemeindeverbände berühren.
Den kommunalen Spitzenverbänden ist zwingend Gelegenheit zur Stellungnahme zu geben. Eine Anrechnung auf die Fraktionskontingente bei öffentlichen Anhörungen unterbleibt. Die Regelung gilt für die Beratungen und Anhörungen in den jeweils federführenden Ausschüssen. Die Veränderungen in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages gehen auf Empfehlungen der Gemeindefinanzkommission zurück und beruhen auf Forderungen der kommunalen Spitzenverbände. Die Neuregelungen sind daher als Erfolg für die Kommunen zu werten. (Quelle: DStGB Aktuell vom 02.05.2012)
Az.: I 011-51