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Mitteilungen - Jugend, Soziales, Gesundheit
StGB NRW-Mitteilung 281/2014 vom 07.04.2014
Erzieherische Hilfe und Eingliederungshilfe in NRW 2012
Im Jahr 2012 wurden nach Mitteilung von Information und Technik Nordrhein-Westfalen 245.957 erzieherische Hilfen aus dem Sozialgesetzbuch (SGB VIII) von Jugendämtern oder von anderen (freien) Trägern der Kinder- und Jugendhilfe gewährt. Dies seien 1,9 % mehr in Anspruch genommene Hilfen als ein Jahr zuvor (2011: 241.423) gewesen. In der Gesamtzahl der Hilfen enthalten seien auch 14.287 (2012) bzw. 13.246 (2011) Fälle von Eingliederungshilfe für seelisch behinderte junge Menschen nach dem SGB VIII, die zwar keine erzieherische Hilfe seien, aber im Rahmen der amtlichen Statistik in diesem Kontext ebenfalls erhoben worden seien.
Wie bereits im Jahr zuvor sei auch 2012 die Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII) die am häufigsten in Anspruch genommene Hilfeart (119.534), gefolgt von der Unterbringung in Heimen (27.033), der Vollzeitpflege in einer anderen Familie (23.119) und der sozialpädagogischen Familienhilfe (22 942).
56 Prozent der Kinder und Jugendlichen in Nordrhein-Westfalen, für die eine Erziehungshilfe gewährt wurde, seien männlich. 47 Prozent der betroffenen Personen seien zwischen 6 und 13 Jahre alt. Bei 29 Prozent der Hilfeempfänger seien entweder die Mutter oder der Vater oder beide Eltern im Ausland geboren. 14 Prozent der Kinder und Jugendlichen würden in ihrer Familie überwiegend eine andere Sprache als Deutsch sprechen.
Wie die Statistiker weiter mitteilten, ergibt sich die Zahl der in Anspruch genommenen Hilfen jeweils aus der Summe der in einem Jahr beendeten und der über den Jahreswechsel hinweg andauernden Hilfen.
Az.: III/2 705-4