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StGB NRW-Mitteilung 306/2000 vom 05.06.2000
EU-Aktionsprogramm zur Bekämpfung von Diskriminierungen
Der Deutsche Städte- und Gemeindebund informiert: Die Europäische Kommission hat im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaften (Nr. 2000/C 88/12) zur Einreichung von Projektvorschlägen im Rahmen des EU-Aktionspro gramms "Bekämpfung von Diskriminierungen" aufgerufen (Maßnahme VP/2000/13). Der kommunale Bezug ergibt sich aus kommunalen Gleichstellungsaktivitäten. Es wurde als Frist für die Einreichung der Anträge festgesetzt; der 01. August 2000, Datum des Poststempels. Nachfolgend veröffentlichen wir einen Auszug des Förder auf rufs: 1. VORBEMERKUNG Dieser Aufruf konzentriert sich auf den Austausch von Informationen und guter Praxis bei der Bekämpfung der Diskriminierung im Rahmen von Artikel 13 des Vertrags zur Gründung der Europäischen Gemeinschaft. In diesem Zusammenhang möchte die Kommission Initiativen zur Förderung von Po litiken und Verfahren unterstützen, die der Bekämpfung von Diskriminierungen aus Gründen des Geschlechts, der Rasse, der ethnischen Herkunft, der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung dienen. Hierbei haben die Antragsteller die Geschlechterproblematik bei all ihren Maßnahmen zu berücksichtigen. Spezifische Maßnahmen zur Bekämpfung der geschlechtsspezifischen Diskriminierung werden jedoch im Rahmen des Vierten Aktionsprogramms für Chancengleichheit von Frauen und Männern gefördert. 2. ZIELE DES AUFRUFS ZUR EINREICHUNG VON VORSCHLÄGEN Die Kommission wird bei ihrer Finanzierungsentscheidung denje nigen Initiativen Priorität einräumen, die ein effektiveres Handeln gegenüber Diskriminierungen aus unterschiedlichen Gründen ermöglichen oder das Problem der Mehrfachdiskriminierung behandeln. Handelt es sich jedoch nachweislich um spezifische Schwierigkeiten, die ausschließlich auf eine bestimmte Art der Diskriminierung zurückzuführen sind, kann die Kommission diesen Maßnahmen die gleiche Gewichtung zugestehen. Die Initiativen werden Partner aus mindestens vier Mitgliedstaa ten sowie eine Vielzahl von Akteuren einbeziehen, die den nationalen, regionalen oder lokalen Behörden, Nichtregierungsorgani sationen, den Verbänden der Sozialpartner, Universitäten und For schungsinstituten angehören. 3. ALLGEMEINER RAHMEN Für diesen Aufruf werden Mittel in Höhe von ca. 7.000.000 EUR bereitgestellt. Die Kommission unterstützt diese Initiativen bis zu einem Höchstbetrag von 80 % der förderfähigen Gesamtkosten. Die Antragsteller müssen eine schriftliche Verpflichtungserklärung für die Kofinanzierung des ausstehenden Betrages vorlegen. Mindestens 10 % der förderfähigen Gesamtkosten der Initiative sind in bar vorzulegen. Höchstens 10% der förderfähigen Gesamtkos ten können durch Sachleistungen kofinanziert werden. Frist für die Einreichung des Antrages: 01. August 2000, Datum des Poststempels. 4. EINREICHUNGSVERFAHREN UND ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN Bewerber müssen ein vollständiges Dossier einreichen, für das die entsprechenden Formulare gemäß den Leitlinien und Anweisungen zu verwenden sind. Alle Hinweise zu den Modalitäten der Einreichung von Vorschlägen, den vorrangigen Themen, den Auswahlkriterien und der dem Beitrag der Gemeinschaft zugrundeliegenden Konzeption sind auf der folgenden Website abrufbar:
Auch kann das Formular im Word-Format unter folgender E-Mail-Anschrift angefordert werden: antidiscrimination@bxl.dg5.cec.be oder per Fax unter der Nummer (0032-2) 295 18 99 angefragt werden oder kann unter folgender Anschrift eingeholt werden:
Europäische Kommission Generaldirektion EMPL/D/4- J37 2/2 Rue Joseph II straat 37, B-1049 Brüssel.
Vorläufiger Zeitplan für die Arbeiten der Kommission: Frist für die Einreichung von Anträgen: 01.08.20W Entgegennahme, Erfassung und Prüfung der Anträge: 01.08.2000 - 15.09.2000 Auswahl und endgültige Entscheidung der Kommission: 15.09.2000 - 15.10.2000 Mitteilung der Ergebnisse, Ausarbeitung und Versand der Verträge: 15.10.2000 - 01.11.2000
Az.: I/2 042-05-12