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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 49/1998 vom 05.02.1998
EU-Gasrichtlinie - Einigung im Energieministerrat
Auf einen gemeinsamen Vorschlag hinsichtlich der EU- Gasrichtlinie hat sich der Energieministerrat im Dezember geeinigt. Danach ist eine stufenweise Marktöffnung möglich. Zugelassene Kunden sind zunächst alle Stromerzeuger sowie Betreiber von Kraft- Wärme- Kopplungsanlagen, deren Verbrauch den national festgelegten Grenzwert überschreitet.
Im ersten Schritt sind Industriekunden mit einem Verbrauch von mindestens 25 Mio. Kubikmeter im Jahr zugelassen. In zweiter Stufe soll dieser Wert nach fünf Jahren auf 15 und in dritter Stufe nach zehn Jahren auf 5 Mio. Kubikmeter pro Jahr abgesenkt werden. Angestrebt wird eine Eingangsöffnungsquote des Gasmarktes jedes Mitgliedstaates von 20 %. Die Öffnungsquote soll nach fünf Jahren 28 % erreicht haben und in zehn Jahren bei 33 % liegen. Sofern im Rahmen der drei Stufen die Marktöffnungsquoten jeweils 30, 38 oder 43 % übersteigen, sollen die Mitgliedsstaaten regulierend eingreifen und die Verbrauchsschwellenwerte senken dürfen.
Der Richtlinienvorschlag läßt sowohl einen verhandelten Netzzugang, als auch eine staatliche Regulierung zu. Eine Verweigerung des Netzzugangs soll bei fehlender Kapazität, öffentlicher Dienstleistungsverpflichtung und wirtschaftlicher Schwierigkeiten aufgrund von Take or Pay- Verträgen (Mindestabnahmeverpflichtungen) möglich sein. Eine Veröffentlichungspflicht für die Rechnungslegung ist nicht vorgesehen. Die mit Einsichtsbefugnissen ausgestatteten Behörden oder Schlichtungsstellen sind zur vertraulichen Behandlung der gewonnenen Informationen verpflichtet.
In Kürze soll der Vorschlag als "gemeinsamer Standpunkt" verabschiedet und dem EU- Parlament zur zweiten Lesung übergeben werden, die binnen vier Monaten stattzufinden hat. Da sodann noch eine zweite Lesung im Energieministerrat erforderlich ist, wird mit einem Inkrafttreten der Richtlinie nicht vor Ablauf des ersten Quartals 1998 gerechnet. Die Mitgliedsstaaten haben für die Umsetzung in nationales Recht zwei Jahre Zeit.
Zu befürchten ist allerdings, daß die Möglichkeiten, die die Gas- Richtlinie den EU- Mitgliedsstaaten, gerade im Hinblick auf eine schonende Einführung des Wettbewerbs, bietet, in Deutschland nicht wahrgenommen werden. Bekanntlich sieht die aktuelle Entwurfsfassung des Energiewirtschaftsrechts (siehe unsere Mitteilungen vom 20.12.1997, lfd. Nr. 615) keine stufenweise Öffnung des Strom- und Gasmarktes, sondern eine sofortige Freigabe vor.