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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 74/1997 vom 05.02.1997
EU-Grünbuch über die künftige Lärmschutzpolitik
Anknüpfend an die Thesen des NWStGB-Präsidums "Staatliche und kommunale Rolle bei der Minderung des Verkehrslärms" von November 1996 ist für die Städte und Gemeinden das inzwischen erschienene Grünbuch der Kommission der Europäischen Gemeinschaft über die künftige Lärmschutzpolitik (KOM (96) 540 endg.) von Interesse. Zu Recht weist die Kommission darauf hin, daß die Daten der letzten 15 Jahre keine deutliche Verringerung der Lärmbelastung zeigen, vor allem nicht beim Straßenverkehrslärm. Die Zunahme sowie die räumliche und zeitliche Ausweitung des Verkehrs sowie der Ausbau von Freizeitaktivitäten und Tourismus haben die technologische Verbesserung teilweise aufgehoben. Die voraussichtliche Zunahme des Straßen- und Luftverkehrs sowie der Ausbau des Hochgeschwindigkeitsschienenverkehrs dürften das Problem eher noch vergrößern.
Verwiesen wird in dem Grünbuch auf das Ergebnis zahlreicher Studien der letzten Zeit, daß schätzungsweise 17 - 22 % der Bevölkerung in der Union - also ungefähr 80 Mio. Menschen - tagsüber ununterbrochen verkehrsbedingten Lärmpegeln ausgesetzt sind, die über dem allgemein als akzeptabel angesehenen Grenzwert von 65 dB(A) liegen. Weitere 170 Mio. Bürger ertragen Lärmpegel von 55 - 65 dB(A), die tagsüber als erhebliche Belästigung empfunden werden. Die Hauptursache ist der Straßenverkehrslärm mit einem Anteil von 90 % bei der Bevölkerung, die Lärmbelastungen über 65 dB(A) ausgesetzt ist. Der Schienenverkehr ist bei 1,7 %, der Luftverkehr bei weiteren 1 % der Bevölkerung für diesen hohen Lärmpegel verantwortlich.
Die externen Kosten des Lärms, insbesondere des Straßenverkehrslärms werden auf 0,2 % bis 2 % des Brutto-Sozial-Produkts geschätzt, wobei der niedrigere Schätzwert mehr als 12 Mrd. ECU pro Jahr entspricht.
Die Kommission schlägt mit dem Grünbuch ein neues Konzept zur Lärmbekämpfung vor, das folgende Vorschläge für künftige Maßnahmen enthält:
1. Vorschlag für eine Richtlinie zur Harmonisierung der Verfahren zur Erfassung der Lärmbelastung und über den gegenseitigen Informationsaustausch. Der Vorschlag könnte Empfehlungen zur Erstellung von Lärmkarten und die Bereitstellung von Informationen über die Lärmbelastung für die Öffentlichkeit enthalten. Zu einem späteren Zeitpunkt könnten Zielwerte aufgestellt und Maßnahmen vorgeschrieben werden, um diese Zielwerte zu erreichen.
2. Künftigen Schritte zur Verringerung des Straßenverkehrslärms könnten sein: die Beschäftigung mit den Rollgeräuschen der Reifen und die Prüfung von Möglichkeiten, die Kosten der Lärmbelastung in steuerliche Instrumente einzubeziehen; Änderung der Gemeinschaftsvorschriften dahingehend, daß technische Überwachungen eine Lärmprüfung umfassen; Förderung lärmarmer Straßenbeläge durch Gemeinschaftsmittel.
3. Verstärkte Aufmerksamkeit sollte dem Schienenverkehrslärm gewidmet werden. Einige Mitgliedstaaten arbeiten derzeit einzelstaatliche Rechtsvorschriften für diesen Bereich aus; gegen den Ausbau des Schienennetzes gibt es aufgrund zu hoher Lärmbelastungen beträchtlichen Widerstand. Neben der Unterstützung der Forschungsarbeiten wird die Kommission prüfen, inwieweit die folgenden Maßnahmen umgesetzt werden können: Rechtsvorschriften über Emissionsgrenzwerte, mit der Eisenbahnindustrie auszuhandelnde Emissionszielwerte, Einsatz wirtschaftlicher Instrumente wie variable Streckenbenutzungsgebühren.
4. Auch im Bereich des Luftverkehrs strebt die Kommission eine Kombination verschiedener Instrumente an. Hierzu könnten schärfere Grenzwerte sowie der Einsatz wirtschaftlicher Instrumente, um die Entwicklung und den Einsatz geräuschärmerer Flugzeuge zu unterstützen, sowie lokale Maßnahmen wie die Flächennutzungsplanung gehören. Für 1996 ist eine Rahmenrichtlinie über Flughafengebühren geplant; ein Konsultationspapier über strengere Emissionsgrenzwerte soll in Kürze vorgelegt werden.
5. Die Kommission beabsichtigt, die bestehenden Rechtsvorschriften über Emissionsgrenzwerte für eine begrenzte Anzahl von im Freien verwendeter Maschinen zu vereinfachen und eine Rahmenrichtlinie vorzulegen, die eine große Zahl von Maschinen wie Baumaschinen, Gartengeräte und sonstige Maschinen abdecken und die bestehenden sieben Richtlinien einschließen wird. Kernpunkt der neuen Rechtsvorschriften wird die obligatorische Kennzeichnung aller Maschinen mit ihrem garantierten Geräuschemissionswert sein. Grenzwerte werden nur für Maschinen, für die bereits Lärmschutzvorschriften bestehen, sowie für eine Reihe äußerst lauter Maschinen vorgeschlagen.
Az.: III 155 - 00