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StGB NRW-Mitteilung 462/2019 vom 18.09.2019

EU-Haushalt 2020: Wirtschaft und Wettbewerbsfähigkeit im Fokus

Der EU-Ministerrat unterstützt in einem „Gemeinsamen Standpunkt“ die Auffassung der EU-Kommission, dass der Schwerpunkt im EU-Haushalt weiterhin auf der Stärkung der europäischen Wirtschaft und der Steigerung ihrer Wettbewerbsfähigkeit liegen sollte. Weitere Prioritäten sind die Gewährleistung ausreichender Mittel für die Migration und den Schutz der EU-Außengrenzen, die Stärkung des Katastrophenschutzes und die Bekämpfung des Klimawandels.

Zusammen mit der EU-Kommission unterstützt der Rat die Stärkung der Programme unter der Budgetlinie „Wettbewerbsfähigkeit für Wachstum und Beschäftigung“, die mit 24,0 Mrd. Euro ausgestattet sein sollen. Das entspricht einer Steigerung um 2,72 Prozent im Vergleich zu 2019. Hinzu kommen noch die Mittel für den wirtschaftlichen, sozialen und territorialen Zusammenhalt (z. B. Strukturpolitik mit 58,5 Mrd. Euro, +2,23 Prozent). Beide Linien kann man zusammenfassend als den wirtschafts-, regional- und sozialpolitischen Beitrag der EU im Haushalt ansehen. Besonders zu erwähnen ist ferner, dass im Vergleich zum Jahr 2019 mehr Mittel für das Forschungsprogramm „Horizont 2020“, die europäischen Satellitennavigationssysteme EGNOS und Galileo sowie die Fazilität „Connecting Europe“ (z. B. Programm zum Ausbau der Infrastruktur im Energie- und Digitalbereich) vorgesehen sind. Letzteres ist besonders kommunalrelevant.

Im Bereich „Migration“ soll der EU-Haushalt nach Auffassung des Rates weiterhin die Mitgliedstaaten und die EU-Maßnahmen, die in den letzten Jahren eingeführt wurden, unterstützen. Allerdings soll es mehr Geld für die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache (Frontex) geben (101,4 Mio. Euro, +32,4 Prozent im Vergleich zu 2019). Aufbauend auf dieser Budgetlinie soll bis 2027 die Errichtung einer ständigen Reserve von 10.000 Grenzschutzbeamten finanziert werden.

Hintergrund

Insgesamt plädiert der Rat für eine Fixierung der Ausgaben auf 166,8 Mrd. Euro pro Jahr für Verpflichtungen und auf 153,1 Mrd. Euro an Mitteln für Zahlungen. Dies entspricht einer Aufstockung der Mittel für Verpflichtungen um +0,6 Prozent und der Mittel für Zahlungen um +3,3 Prozent gegenüber dem 2019 angenommenen Haushaltsplan. Das Europäische Parlament wird sich in den nächsten Wochen zum Gemeinsamen Standpunkt äußern. Der Standpunkt des Rates zum Entwurf des EU-Haushaltsplans 2020 kann heruntergeladen werden unter https://data.consilium.europa.eu/doc/document/ST-10919-2019-ADD-1/de/pdf Quelle: DStGB 3619 vom 06.09.2019

Az.: 10.0.3-001

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