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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 299/2004 vom 25.03.2004
EU-Kommission prüft FFH-Gebiete in NRW
Das Umweltministerium NRW hat mitgeteilt, dass am 20./21. Januar 2004 in Bonn abschliessend mit der EU-Kommission über die Meldung von FFH-Gebieten aus NRW verhandelt worden ist. In diesem Gespräch ging es noch einmal um eine Liste der EU-Kommission über Gebiete, für die nach Auffassung der unabhängigen wissenschaftlichen Sachverständigen der EU-Kommission zur Erreichung eines ausreichenden Meldestandes noch Nachmeldebedarf bestand. Diese Liste umfasste für NRW ca. 35 Gebiete. Das Land NRW konnte erreichen, dass aufgrund der fachlichen Erläuterung der Vertreter des Landes NRW die Liste mit den 35 Gebieten erheblich reduziert worden ist. Hiernach ergibt sich über die bereits beschlossene Nachmeldung hinaus wegen der FFH-LebensraumTyps Waldmeister-Buchenwald und der FFH-Arten Helm-Azurjungfer, Steinbeißer und Koppe/Bachneunauge für folgende Gebiete noch Meldebedarf
- 1 Gebietsneumeldung (Baumberge, Kreis Coesfeld)
- 3 - 4 Gebietserweiterungen (Davert-MS-, Emsaue-WAF-, Untere Werre-HF - sowie die Wilde Aar -HSK_ als grenzüberschreitende Ergänzung einer hessischen Gebietsmeldung -
- Korrekturen von Standarddatenbögen bereits gemeldeter FFH-Gebiete.
Darüber hinaus hat die EU-Kommission nach Mitteilung des Umweltministeriums NRW für den Lebensraumtyp Höhlen und die Arten Hirschkäfer, Kammolch und Wanderfischarten im Rhein einen sog. wissenschaftlichen Vorbehalt ausgesprochen. In diesen Fällen erwartet die EU-Kommission eine Nachmeldung für den Fall, dass es in NRW nicht gelingt, gegenüber den wissenschaftlichen Experten der EU-Kommission den Nachweis zu führen, dass eine Meldepflichtigkeit aufgrund mangelnder Eignung nicht gegeben ist. Hinsichtlich des zur Meldung beschlossenen FFH-Gebietes Rhein-Fischschutzzonen zwischen Emmerich und Bad Honnef" betrifft dies die bisher ausgenommene Fahrrinne innerhalb der 24 Teilflächen dieses Gebietes. Für die Arten Hirschkäfer und Kammolch werden mittelfristig nach Einschätzung des MUNLV voraussichtlich noch etwa drei Gebietsnachmeldungen erforderlich werden.
Az.: II/2 60-01-2 qu/g