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StGB NRW-Mitteilung 90/2021 vom 25.01.2021
EU-Kommission schlägt erneute Verlängerung des befristeten Beihilferahmens vor
Die Europäische Kommission hat den Mitgliedsstaaten am 20.01.21 im Rahmen einer Konsultation den Entwurf eines Vorschlags übermittelt, der eine Verlängerung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen bis zum 31. Dezember 2021 vorsieht. Gleichzeitig ist eine erneute Anpassung des Befristeten Rahmens in seiner ursprünglichen Fassung vom 19. März 2020 vorgesehen.
Mit der ersten Änderung des Befristeten Rahmens am 3. April 2020 wurden mehr Möglichkeiten eingeführt, um die Erforschung, Erprobung und Herstellung von Produkten zur Bekämpfung von COVID-19 zu fördern, Arbeitsplätze zu erhalten und die Wirtschaft weiter zu stützen. Am 8. Mai 2020 nahm die Kommission eine zweite Änderung vor, mit der der Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens auf die Gewährung von Rekapitalisierungen und nachrangigem Fremdkapital ausgeweitet wurde. Durch die dritte Änderung am 29. Juni 2020 wurde der Anwendungsbereich des Befristeten Rahmens erneut erweitert, um kleine und Kleinstunternehmen sowie Start-ups stärker zu unterstützen und Anreize für private Investitionen zu schaffen. Am 13. Oktober 2020 verlängerte die Kommission den Befristeten Rahmen bis zum 30. Juni 2021 (mit Ausnahme der Rekapitalisierungsmaßnahmen, die bis zum 30. September 2021 gewährt werden können) und ermöglichte es den Mitgliedstaaten, einen Teil der ungedeckten Fixkosten der von der Krise betroffenen Unternehmen zu decken.
Nach Einschätzung der Kommission benötigen Unternehmen in ganz Europa weitere Unterstützung, um durch die Krise zu kommen. Daher schlägt die Kommission vor, den Befristeten Rahmen für staatliche Beihilfen bis zum 31. Dezember 2021 zu verlängern und die Beihilfebeträge, die Unternehmen im Rahmen bestimmter Maßnahmen erhalten können, zu erhöhen, sodass auch weiterhin eine wirksame Unterstützung möglich ist. Hierzu erfolge jedoch zunächst eine Konsultation der Mitgliedstaaten.
Der Vorschlagsentwurf trägt den ersten Rückmeldungen der Mitgliedstaaten im Rahmen einer Umfrage Rechnung, die die Kommission im Dezember 2020 eingeleitet hat, um die Meinungen der Mitgliedsstaaten zur Umsetzung des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen einzuholen. Auf dieser Grundlage hat die Kommission den Mitgliedstaaten nun einen Vorschlagsentwurf zukommen lassen, der abgesehen von der o.g. Verlängerung, mit folgendem weiteren Inhalt zur Stellungnahme übermittelt worden ist:
- Die Obergrenzen für begrenzte Beihilfebeträge sollen auf der Grundlage des Befristeten Rahmens gewährt werden können (derzeit bis zu 120.000 Euro je Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor, 100.000 Euro je Unternehmen in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse bzw. 800.000 Euro je Unternehmen aus einem anderen Sektor), und für Maßnahmen, die zu den nicht durch die Einnahmen gedeckten Fixkosten von Unternehmen beitragen (derzeit bis zu 3 Mio. Euro je Unternehmen), angesichts der anhaltenden wirtschaftlichen Unsicherheit und der Bedürfnisse der von der Krise betroffenen Unternehmen angehoben werden.
- Die Mitgliedsstaaten sollen ferner gewährte rückzahlbare Finanzierungsinstrumente (einschließlich Darlehen) in Höhe von bis zu 800.000 Euro je Unternehmen (120.000 Euro je Unternehmen im Fischerei- und Aquakultursektor bzw. 100.000 Euro je Unternehmen in der Primärproduktion landwirtschaftlicher Erzeugnisse) auch zu einem späteren Zeitpunkt in direkte Zuschüsse umwandeln können. Damit sollen Anreize für die Mitgliedstaaten geschaffen werden, in erster Linie Beihilfen in Form rückzahlbarer Instrumente zu wählen.
Die Mitgliedsstaaten haben nun Gelegenheit, zu dem Vorschlagsentwurf der Kommission Stellung zu nehmen.
Az.: 28.2-001/001 mag