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StGB NRW-Mitteilung 539/2018 vom 09.10.2018
EU-Kommission zu Reform der Migrationspolitik
Die EU-Kommission sieht vor, dass die EU-Grenzschutzagentur Frontex personell aufgestockt und erweiterte Zuständigkeiten erhalten wird. Zudem sollen Standards für einheitliche Rückführungsverfahren und legale Wege für eine Migration nach Deutschland geschaffen werden. Der Schutz der Außengrenzen soll verbessert, Rückführungen von illegalen Zuwanderern in ihre Herkunftsländer beschleunigt und ein effektiveres Vorgehen in den EU-Ländern erreicht werden. Frontex soll von rund 2.800 auf 10.000 Beschäftigte aufgestockt werden.
Werden Asylanträge an der Grenze abgelehnt, soll es kürzere Fristen für Einsprüche geben. Die EU-Mitgliedsländer sollen verpflichtet werden, Ausweisungsverfügungen und Abschiebhaftbefehle tatsächlich zu erstellen, damit Frontex tätig werden kann. Die Grenzschutzbehörde soll auch ohne Zustimmung der jeweiligen Regierung in einem EU-Mitgliedsland Rückführungen koordinieren und durchführen können. Aus Sicht des DStGB sind die Vorschläge zu begrüßen.
Von kommunaler Seite wird seit langem eine europäische Strategie zur Begrenzung des Flüchtlingszustroms gefordert. Dazu gehört die Stärkung von Frontex und eine einheitliche und effektivere Rückführungspraxis in der EU. Darüber hinaus gilt es einheitliche Asylstandards in der EU zu schaffen, eine gerechte Verteilung der Flüchtlinge in der EU sicherzustellen, Fluchtursachen stärker zu bekämpfen und Rückführungsabkommen mit Drittstaaten zu schließen.
Die EU-Kommission hat weitere Gesetzesvorschläge für die Migrationspolitik und das Grenzschutzregime vorgestellt, die Grundlage für die Abstimmungen zwischen den EU-Ländern sein sollen. Damit werden Maßnahmen aufgegriffen, die der Verständigung der EU-Staaten am 28. Juni 2018 entsprechen.
Die Europäische Agentur für die Grenz- und Küstenwache Frontex soll durch einen aktuellen Gesetzesentwurf der EU-Kommission mehr Beschäftigte und mehr Kompetenzen erhalten. Ziel soll es sein, die EU-Mitgliedstaaten an den Außengrenzen und Drittstaaten stärker zu unterstützen und die Zahl der Rückführungen deutlich zu erhöhen. Dazu soll die Abschiebpraxis europaweit vereinheitlicht und zugleich verschärft werden. Die Europäische Kommission plant, die Gesetzentwürfe demnächst im EU-Parlament vorzustellen.
Der Vorschlag zum künftigen Grenzschutzregime sieht im Wesentlichen die personelle Verstärkung der Grenzschutzbehörde von derzeit 2.800 auf 10.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter innerhalb von zwei Jahren vor. Die Grenzschutztruppen haben dabei einen unterschiedlichen Bereitschaftsgrad, allein für kurzfristige Kriseneinsätze müssen 2020 rund 7000 Mann vorgehalten werden und unverzüglich einsatzfähig sein. Frontex soll mehr Kompetenzen im Hinblick auf Rückführungen in den einzelnen EU-Mitgliedstaaten erhalten.
Die Grenzschutzbehörde soll u.a. auch ohne Zustimmung der jeweiligen Regierung in einem EU-Mitgliedsland gut ausgebildete Rückführungsgruppen einsetzen können, um Rückführungen zu koordinieren und durchzuführen. Damit Rückführungen in der EU besser gelingen, soll ein sogenanntes „Nationales Abschiebe-Management-System“ eingerichtet werden. Danach sollen alle EU-Mitgliedsländer verpflichtet werden, Ausweisungsverfügungen und Abschiebhaftbefehle auch wirklich zu erstellen – nur dann kann Frontex auch tätig werden.
Zudem will die EU-Kommission mit einem Richtlinienentwurf die Standards für die Rückführungsverfahren in den EU-Ländern vereinheitlichen. Neben einem neuen Asylverfahren in Bezug auf abgelehnte Asylanträge soll es klare Verfahren gegen Missbrauch geben. Die Frist für freiwillige Einreisen soll in diesen Fällen entfallen und die für Einsprüche sollen verkürzt werden. Die Mitgliedstaaten sollen eigene Programme für eine freiwillige Rückkehr auflegen und können die Fristen hierfür verkürzen.
Die EU-Kommission ruft schließlich dazu auf, dass sich die EU-Mitgliedstaaten auf das vorgeschlagene System für eine blaue Karte einigen, mit der hochqualifizierte Arbeitnehmer legal nach Deutschland kommen können. (Quelle: DStGB Aktuell 3718 vom 14.09.2018)
Az.: 16.1.1-003