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StGB NRW-Mitteilung 700/2022 vom 08.12.2022
EU-Kommission will für interoperable Verwaltung in Europa sorgen
Die Kommission hat einen Vorschlag angenommen, mit dem die grenzüberschreitende Interoperabilität und Zusammenarbeit im öffentlichen Sektor in der gesamten EU gestärkt werden sollen. Dieser ist ein wichtiger Schritt zur Verwirklichung der „Digitalziele Europas für 2030 und zur Förderung vertrauenswürdiger Datenströme.
Die Interoperabilität bringt den Vorteil, dass trotz der organisatorischen und geografischen Distanz eine schnellere und bessere Kommunikation unter den Akteuren hergestellt wird, um die gemeinsamen Ziele zu erreichen. Beim Umgang mit den öffentlichen Verwaltungen können Kosten für Bürger- und Bürgerinnen zwischen 5,5 bis 6,3 Mio. Euro und für Unternehmen zwischen 5,7 bis 19,2 Mrd. Euro durch die Interoperabilität eingespart werden. Ferner sollen durch das Gesetz ein sicherer grenzüberschreitender Datenaustausch aufgebaut und gemeinsame digitale Lösungen wie quelloffene Software, Leitlinien, Checklisten, Rahmen und IT-Tools vereinbart werden.
Konkret soll das Gesetz für ein interoperables Europa folgende Maß-nahmen einführen:
• eine generell bessere strukturierte EU-weite Zusammenarbeit;
• obligatorische Bewertungen zur Beurteilung der Auswirkungen von Änderungen der IT-
Systeme auf die grenzüberschreitende Interoperabilität in der EU;
• ein Portal für ein interoperables Europa, welches die zentrale An-laufstelle für Lösungen und
gemeinschaftliche Zusammenarbeit sein soll;
• Innovations- und Unterstützungsmaßnahmen, einschließlich Real-labore für politische
Experimente, GovTech-Projekte zur Entwicklung und Ausweitung von Lösungen für die
Weiterverwendung so-wie Unterstützung von Schulungen.
Der künftige Rahmen für die Interoperabilitätszusammenarbeit wird von einem „Beirat für ein interoperables Europa“ betreut. Dieser wird sich aus Vertretern der EU-Mitgliedstaaten, der Kommission, des Aus-schusses der Regionen und des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses zusammensetzen. Unter anderem gehört zu seinen Aufgaben, Unterstützungs- und Innovationsmaßnahmen zu vereinbaren und den Europäischen Interoperabilitätsrahmen (EIF), ein in Europa weithin anerkanntes Konzeptmodell für Interoperabilität, zu aktualisieren.
Weitere Informationen:
- https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/ip_22_6907
- https://ec.europa.eu/commission/presscorner/detail/de/qanda_22_6908
Az.: 10.0.3-001/001