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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 644/2020 vom 25.09.2020
EU-Kommission will Klimaziele verschärfen
EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen hat in ihrer ersten Rede zur Lage der Europäischen Union am 16.09.2020 gefordert, die Reduzierung der Treibhausgase der Europäischen Union bis 2030 von bislang 40 auf mindestens 55 Prozent zu erhöhen. Europa soll der erste klimaneutrale Kontinent werden.
Bisher lautet das offizielle EU-Ziel minus 40 Prozent. Zentrale Ziele für 2030:
- Senkung der Treibhausgasemissionen um mindestens 40 Prozent (gegenüber 1990)
- Erhöhung des Anteils von Energie aus erneuerbaren Quellen auf mindestens 32 Prozent
- Steigerung der Energieeffizienz um mindestens 32,5 Prozent
Der Rahmen wurde vom Europäischen Rat im Oktober 2014 angenommen. Im Jahr 2018 wurden die Zielvorgaben für erneuerbare Energiequellen und Energieeffizienz nach oben korrigiert. Die Verschärfung dieser Ziele auf mindestens 55 Prozent soll helfen, das Pariser Klimaschutzabkommen einzuhalten, mit dem die Erderwärmung auf möglichst 1,5 Grad begrenzt werden soll. Das neue Ziel muss in den nächsten Wochen noch mit dem EU-Parlament und den EU-Staaten abgestimmt werden.
Der Europäische Grüne Deal
Der Europäische Grüne Deal (European Green Deal) ist das neue Schlüsselprojekt der EU-Kommission. Es handelt sich um eine umfassende Wachstumsstrategie für eine klimaneutrale und ressourcenschonende Wirtschaft. Übergeordnetes Ziel des Europäischen Grünen Deals ist die EU-weite Treibhausgas-Neutralität bis zum Jahr 2050. Europa wäre damit der erste klimaneutrale Kontinent auf der Welt. Die Kommission hat am 11. Dezember 2019 eine Mitteilung mit ihren Vorstellungen für den Green Deal und ein umfassendes Arbeitsprogramm zur Weiterentwicklung der EU-Politiken in diesem Sinne vorgestellt. Die darin vorgesehenen Maßnahmen reichen über den Klima-, Umwelt- und Biodiversitätsschutz über die Mobilität und Industriepolitik bis hin zu Vorgaben in der Energie-, Agrar- und Verbraucherschutzpolitik.
Das Europäische Klimagesetz
Als wichtiger Bestandteil des European Green Deal hat die EU-Kommission am 4. März 2020 ihren Vorschlag für ein Europäisches Klimagesetz vorgelegt. Das Gesetz soll einen gemeinsamen Fahrplan bis 2050 für die gesamte EU-Politik darstellen. Es soll Behörden, Unternehmen sowie Bürgerinnen und Bürgern Planungssicherheit bieten und als Wegweiser dienen. Neben der angestrebten Treibhausgasneutralität bis 2050 und einer möglichen Zielanhebung der Emissionsreduktion bis 2030, enthält das Europäische Klimagesetz auch Maßnahmen für eine erfolgreiche Anpassung an den Klimawandel und betont eine kontinuierliche Öffentlichkeitsbeteiligung.
Als nächster Schritt auf EU-Ebene erfolgen die Verhandlungen über den Gesetzesentwurf im Europäischen Parlament und im Rat der Europäischen Union. Während seiner deutschen Präsidentschaft im zweiten Halbjahr 2020, ist es Deutschland ein Anliegen, die Verhandlungen über das Europäische Klimagesetzes voranzubringen
Anmerkung aus kommunaler Sicht
Das nunmehr von der der EU-Kommissionspräsidentin anvisierte Ziel einer Treibhausreduktion um 55 Prozent bis zum Jahr 2030 ist zu begrüßen. Die EU muss nun aber auch ihre Koordinierungsrolle erfüllen. Hier gilt es, alle Akteure im Klimaschutz sowohl auf der Ebene der Mitgliedstaaten als auch in den Strukturen der EU selbst einzubinden. Klimaschutz ist eine politische Zielsetzung, neben der viele andere stehen, wie Sozialpolitik, Wirtschafts- und Finanzpolitik, Mobilität, Arbeitsmarkt oder Industriepolitik. Alle diese Bereiche haben ihre Bedeutung und dürfen nicht gegeneinander in Stellung gebracht werden. Auch die Rolle der Kommunen als wesentliche Akteure im Klimaschutz muss anerkannt und in Zukunft weiter unterstützt werden.
Az.: 23.1.12-002/001