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StGB NRW-Mitteilung 91/2023 vom 06.02.2023
EU-Kommission will mehr Abschiebungen
Die EU-Kommission will die Anzahl der Rückführungen von Menschen ohne Bleiberecht in der EU erhöhen. Dazu hat sie eine neue operative Strategie für effektivere Rückführungen vorgelegt. Sie beinhaltet gemeinsame Rückführungsaktionen in bestimmte Drittländer, die Förderung der Rückkehrberatung und Wiedereingliederung sowie die Digitalisierung des Rückkehrmanagements. Die Strategie führt praktische Maßnahmen auf, mit denen der rechtliche und operative Rahmen für eine freiwillige Rückkehr aus Europa und aus Transitländern sowie die Qualität der Rückkehr- und Wiedereingliederungsprogramme verbessert, Migrations- und Entwicklungspolitik enger miteinander verknüpft und die Zusammenarbeit mit Partnerländern intensiviert werden sollen. Die Rückführungs-koordinatorin und das hochrangige Netz für Rückkehrfragen sollen die operative Strategie fertigstellen und ihre Umsetzung sicherstellen.
Ein wirksames und gemeinsames EU-Rückführungssystem ist nach Auffassung der Kommission eine zentrale Säule gut funktionierender und glaubwürdiger Migrations- und Asylsysteme sowie des umfassenden Ansatzes des neuen Migrations- und Asylpakets. Deutlich mehr Migrantinnen und Migranten ohne Bleiberecht sollen die Europäische Union nach dem Willen der EU-Kommission wieder verlassen. Die EU bemüht sich seit Jahren um eine höhere Rückführungsquote. So hat die EU-Kommission bereits im April 2021 eine Strategie vorgelegt, die sich vor allem auf freiwillige Rückkehrer konzentrierte. Zudem wollte die EU mit einer strikten Visapolitik Druck auf Länder ausüben, die nicht zur Rücknahme abgelehnter Schutzsuchender bereit sind. Allerdings wird dieses Instrument bislang aber nur mit Gambia genutzt. Weitere Maßnahmen sollten Handelsbeziehungen und Entwicklungshilfe sein. Die Maßnahmen haben sich bislang als nicht wirksam erwiesen. 2019 sind nach Angaben der EU-Kommission nur 29 Prozent der Menschen ausgereist, die die EU-Staaten hätten verlassen müssen. 2021 lag die Quote bei nur 21 Prozent, obwohl die EU 2018 ein Ziel von rund 70 Prozent ausgerufen hatte. Auf ein neues Ziel will man sich nicht festlegen. Dies könne nur in Absprache mit den EU-Staaten geschehen. Denn diese sind eigentlich für Rückführungen abgelehnter Asylbewerber zuständig. Die EU-Kommission setzt künftig vor allem auf eine engere Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und EU-Behörden wie Frontex, um die Zahl der Rückführungen zu steigern.
Anmerkungen des DStGB und StGB NRW
Der DStGB und der StGB NRW fordern seit langem einen effektiveren Vollzug der Rückführung von nicht aufenthaltsberechtigten Ausländern von allen EU-Mitgliedstaaten. Die EU sollte dazu auch Möglichkeiten erhalten, fehlendes mitgliedstaatliches Engagement zu sanktionieren. Mehr Rück-führungen sind wichtig, weil die Asylsysteme der EU-Staaten teilweise überlastet sind. Die Zahl der Asylanträge ist 2022 im Vergleich zum Vorjahr um fast 50 Prozent auf 924.000 gestiegen. Hinzu kommen vier Millionen Flüchtlinge aus der Ukraine, die in der EU keinen Asylantrag stellen müssten. Es bedarf darüber hinaus aber auch einer wirksameren Sicherung der EU-Außengrenzen, um illegale Einreisen von Flüchtlingen zu begrenzen, die von vornherein keine Bleibeperspektive in der EU haben. Zudem ist eine strategische Visapolitik notwendig, die beinhaltet, dass Drittstaaten – und vor allem solche, die in die EU streben, – keine einseitigen Visaerleichterungen schaffen dürfen. Weiter bedarf es einer gerechten Lastenverteilung durch verbindliche Verteilungsquoten auf einzelne EU-Mitgliedstaaten im Rahmen eines neuen Dublin-Verfahrens oder, sofern diese Quoten nicht eingehalten werden, wirksamer Ausgleichsmechanismen für untererfüllende EU-Mitgliedstaaten. Es bedarf auch einer EU-Harmonisierung von Asylverfahrens- und Asylbewerberleistungsregelungen. So sollten existenzsichernde Unterstützungsleistungen zumindest annähernd vergleichbar in den Mitgliedstaaten gestaltet werden.
Quelle: DStGB Aktuell 0423 vom 27.02.2023
Az.: 10.0.3-001/001