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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 186/2009 vom 24.02.2009
EU-Kommission zu befristeten Beihilfen
In unseren MITTEILUNGEN vom März 2009, lfd. Nr. 116 haben wir darauf hingewiesen, dass die Bundesregierung auf der Grundlage der Mitteilung der Kommission zu den befristeten Beihilfemaßnahmen vom 22.01.2009 - 2009/C 16/01 - eine Regelung zur vorübergehenden Gewährung geringfügiger Beihilfen im Geltungsbereich der Bundesrepublik Deutschland während der Finanz- und Wirtschaftskrise (Bundesregelung Kleinbeihilfen) veröffentlicht hat. Die Europäische Kommission hat am 19.02.2009 die deutsche Regelung zur vorübergehenden Modifizierung von beihilferechtlich genehmigten Risikokapitalprogrammen für kleine und mittlere Unternehmen („Bundesrahmenregelung Risikokapital“) genehmigt. Diese ist im Intranet unter Fachinfo & Service/Finanzen und Kommunalwirtschaft/EU-Beihilferecht für StGB NRW-Mitgliedskommunen abrufbar.
Die „Bundesrahmenregelung Risikokapital“ ist auch von kommunaler Relevanz. Mit ihr sollen Unternehmen unterstützt werden, die in der derzeitigen Wirtschaftskrise durch die Kreditklemme in Finanznot geraten sind. Die Regelung ermöglicht es Bund, Ländern und Gemeinden sowie öffentlichen Förderbanken, Beihilfen in Form von vergünstigten Zinsätzen für Darlehen zu gewähren, die bis zum 31. Dezember 2010 aufgenommen werden. Durch die Maßnahme sollen mithin die Kosten für Kredite gesenkt werden.
Wesentliche Inhalte
Die Regelung beruht auf den Vorgaben für Beihilfen in Form von Zinszuschüssen. Die günstigeren Zinssätze sind auf Darlehen anwendbar, die bis zum 31. Dezember 2010 vergeben werden, allerdings nur für Zinszahlungen, die bis zum 31. Dezember 2012 entrichtet werden. Anschließend gelten marktübliche Zinssätze. Die Regelung gilt nicht für Unternehmen, die am 1. Juli 2008 (also vor der Kreditklemme) bereits in Schieflage geraten waren.
Hintergrund
Mit der „Bundesrahmenregelung Risikokapital“ wird nach der bereits genehmigten „Bundesregelung Kleinbeihilfen“ (vgl. ebenfalls die Mitteilungsnotiz Nr. 116/2009) und dem mit 15 Mrd. EUR ausgestatteten „KfW-Sonderprogramm 2009“ zur Deckung des Unternehmensfinanzierungsbedarfs ein weiterer Inhalt des gelockerten vorübergehenden Gemeinschaftsrahmens umgesetzt.
Az.: II/3 810-06