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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 61/2008 vom 22.12.2008
EU-Kommission zu befristeten Beihilfen
Die Europäische Kommission hat am 17.12.2008 eine Mitteilung veröffentlicht, die eine Lockerung des beihilferechtlichen Rahmens für einen befristeten Zeitraum beinhaltet. Die in der Mitteilung getroffenen Regelungen können auch für kommunale Finanzierungsvorgänge von Interesse sein. Die Mitteilung ist vorerst nur in englischer Sprache erhältlich. Sobald die deutsche Fassung vorliegt, ist sie im Intranet unter Fachinfo & Service/Fachgebiete/Finanzen und Kommunalwirtschaft/EU-Beihilferecht für StGB NRW-Mitgliedskommunen abrufbar.
Aus kommunaler Sicht sind folgende Inhalte besonders hervorzuheben:
• Die Anhebung des Schwellenwertes für de-minimis-Beihilfen von derzeit 200.000 € auf 500.000 € und
• bei staatlichen Bürgschaften eine Anhebung des Verbürgungsgrades auf 90 % des zugrunde liegenden Darlehens. Bislang beträgt der Verbürgungsgrad maximal 80 %.
• Beide Erleichterungen sind bis zum 31. Dezember 2010 befristet.
• Hinsichtlich der Kumulierung von Beihilfen weist die Kommission explizit darauf hin, dass Beihilfen, die auf der Grundlage der neuen Mitteilung gewährt werden, nicht mit de-minimis-Beihilfen für dieselben förderfähigen Aufwendungen bzw. nicht mit bereits gewährten de-minimis-Beihilfen über den Betrag von 500.000 € hinaus (bezogen auf den Zeitraum vom 1. Januar 2008 und dem 31. Dezember 2010) kumuliert werden dürfen.
• Wirksamkeit: Ehe die im befristeten Rahmen vorgesehenen Maßnahmen zur Anwendung kommen können, muss der jeweilige Mitgliedstaat die hierzu vorgesehenen Beihilferegelungen bei der Kommission anmelden. Das BMWi hat uns auf Nachfrage mitgeteilt, dass die Bundesregierung eine allgemeine Bundesregelung bei der Kommission notifizieren wird. Die Abstimmung läuft derzeit. Die Beihilferegelung soll möglichst noch vor dem neuen Jahr vorliegen. Sobald diese vorliegt, werde ich sie Ihnen übermitteln.
Az.: II/3 810-06