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Mitteilungen - Bauen und Vergabe
StGB NRW-Mitteilung 96/2009 vom 20.01.2009
EU-Kommission zu beschleunigten Vergabeverfahren wegen der Wirtschaftskrise
Die EU-Kommission hat in ihrer Pressemitteilung vom 19.12.2008 anerkannt, dass der Ausnahmecharakter der aktuellen Wirtschaftslage dazu führen kann, dass eine rasche Durchführung umfangreicher öffentlicher Arbeiten notwendig wird. Diese Dringlichkeit dürfte – so die EU-Kommission – grundsätzlich zur Rechtfertigung des Rückgriffs auf das beschleunigte Verfahren ausreichen, womit sich die Dauer des Verfahrens insgesamt von 87 Tagen auf 30 Tage verringert. Die Annahme der Dringlichkeit sollte – so die Kommission - in den Jahren 2009 und 2010 für alle größeren öffentlichen Projekte gelten.
Die zeitlichen Unterschiede zum normalen Verfahrensablauf sind erheblich. Im nicht offenen Verfahren kann die Eingangsfrist für Teilnahmeanträge im Falle der elektronischen Übermittlung der Bekanntmachung von 37 Tagen auf 10 Tage reduziert werden. Auch die Angebotsfrist lässt sich im nicht offenen Verfahren von 40 Tagen auf 10 Tage reduzieren.
Die Geschäftsstelle weist darauf hin, dass die Ansicht der EU-Kommission keine unmittelbare Änderung des europäischen Vergaberechts bedingt. Allerdings zieht der EUGH doch regelmäßig bei seiner Auslegung auch die Einschätzung der EU-Kommission heran.
Die Pressemitteilung der EU-Kommission kann im Intranet unter Fachgebiete „Bauen und Vergabe“ und dort nachfolgend unter „Vergabe“ abgerufen werden.
Az.: II/1 608-00