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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 203/2008 vom 04.03.2008
EU-Kommission zu Dienstleistungen von allgemeinem Interesse
Die Kommission hatte im November 2007 im Zusammenhang mit der Veröffentlichung der Dokumente zu den Dienstleistungen von allgemeinem Interesse die Einrichtung eines interaktiven Informationsdienstes angekündigt. Dieser soll sich mit Fragen befassen, die die Anwendung des EU-Rechts auf Dienstleistungen von allgemeinem Interesse betreffen. Seit dem 28.01.2008 ist dieser Dienst nunmehr aktiv.
Diese Initiative ist eine Reaktion der Kommission auf den steigenden Bedarf an praktischen Informationen und Orientierungshilfen zum geltenden EU-Recht für derartige Dienstleistungen. Unklarheiten bestehen nach Beobachtung der Kommission insbesondere bei Sozialdienstleistungen von allgemeinem Interesse.
Der Informationsdienst umfasst zwei Schwerpunkte:
Fragen zur Anwendung des EU-Rechts auf Dienstleistungen von allgemeinem Interesse können durch Ausfüllen des Online-Formulars an die Kommission gerichtet werden. Bei der Beantwortung wird die Kommission Orientierungshilfen geben, wie sich die EU-Vorschriften in der Praxis auf solche Dienstleistungen auswirken können.
Das Online-Formular ist unter
ec.europa.eu/services_general_interest/registration/form_de.html
zu erreichen.
Die Kommission weist darauf hin, dass sie jedoch weder die Fakten von Einzelfällen analysieren, Rechtsberatung zu Fragen nationaler Rechtsvorschriften durchführen noch Ratschläge zur Strukturierung von Ausschreibungen bzw. Verträgen oder zur Gestaltung von Ausgleichsregelungen erteilen kann.
Die Kommission bittet Rat Suchende darum, zunächst zu prüfen, ob die Antwort auf die Frage bereits in dem am 20. November veröffentlichen Begleitdokument „Fragen und Antworten“ zum Beihilferebereich zu finden ist. Die dort aufgeführten Fragen und Antworten werden regelmäßig aktualisiert. Das Dokument ist im Internet unter
ec.europa.eu/services_general_interest/faq_de.htm
abrufbar.
Derzeit steht der Informationsservice in Deutsch, Englisch und Französisch zur Verfügung. Das bedeutet, dass Fragen nur in diesen drei Sprachen gestellt und auch nur in diesen Sprachen beantwortet werden können. Allerdings arbeiten die Kommissionsdienststellen daran, dass der Informationsdienst künftig in allen Amtssprachen der EU genutzt werden kann.
Az.: IV 970-08