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Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser
StGB NRW-Mitteilung 359/2012 vom 20.06.2012
EU-Kommission zu erneuerbaren Energien nach 2020
Die Europäische Kommission will nach Aussage ihres für die Energiepolitik zuständigen deutschen Kommissars Günther Oettinger die erneuerbaren Energien stärker als bisher zu einem ihrer Kernthemen machen. Sie hat diese politische Grundaussage in ihrer Mitteilung mit dem Titel: Erneuerbare Energien — ein wichtiger Faktor auf dem europäischen Energiemarkt [COM (2012) 271] noch einmal ausführlich untermauert. Dabei lässt sie sich nicht nur von umweltpolitischen Überlegungen (20% weniger CO² bis 2020) oder von Argumenten zur Versorgungssicherheit leiten, sondern sie sieht die erneuerbaren Energien immer mehr auch als einen Wirtschaftsfaktor, der Gewinne abwirft.
So ist laut Aussage der Kommission der Anteil an erneuerbarer Energie seit 2005 in Europa von 8,5 % auf 12,4% gestiegen. Die Tendenz setzt sich fort. Szenarien der Kommission gehen sogar davon aus, dass der Anteil der erneuerbaren Energie in Europa bis zum Jahr 2030 ca. 30% des Gesamtenergieaufkommens erreichen könnte. Die Kommission will diesen Trend stützen und sich z. B. für eine Erhöhung der Finanzmittel aus dem Kohäsionsfonds zur Technologieförderung und zur Energieeffizienz einsetzen (17 Mrd. Euro von 2014-2020). Weitere Finanzmittel sollen für den Netzausbau zur Verfügung gestellt werden. Hier plant die Kommission, bis 2020 9,1 Mrd. Euro in Europa auszugeben. Diese Mittel kämen allerdings nicht allein den erneuerbaren Energien zugute.
Konkret beschreibt die Kommission in ihrem Papier zur Wirtschaftlichkeit der erneuerbaren Energien, dass die durchschnittlichen Kosten für photovoltaische Systeme in den letzten Jahren um 48% und die der Module um 41% gesunken seien. Auch seien die Investitionskosten für „onshore“ Windanlagen zwischen 2008 und 2012 um 10% zurückgegangen. Zwar gebe es auch heute noch deutliche Preisunterschiede zwischen herkömmlicher und erneuerbarer Energie, die Schere schließe sich jedoch nach und nach.
Ziel der Kommission ist es, alle „Energiesparten“ in den Markt zu integrieren und langfristig gleiche Wettbewerbsbedingungen zu gewährleisten. Eine Schlüsselrolle bei der Entwicklung des Marktes spielen für die Kommission der schnelle Zugang zu (öffentlichem) Kapital und verein-fachte Genehmigungsverfahren. Für diese Punkte plant die Kommission in nächster Zukunft einen Leitfaden zu erarbeiten, der die bisherigen Erfahrungen aufgreifen und analysieren soll sowie Lösungsvorschläge für die Mitgliedstaaten enthalten wird. Hierbei soll auch das Thema „Handel mit erneuerbaren Energieträgern angesprochen werden.
Ferner spricht die Kommission das Thema „Energieinfrastruktur“ noch einmal an. Bekanntlich hat sie schon im Jahre 2011 das so genannte Infrastrukturpaket [KOM (2011) 658] vorgelegt, das zwölf vorrangige Energieinfrastrukturkorridore festlegt, die einem beschleunigten Genehmigungsverfahren unterliegen sollen. Diese Korridore sollen das bis heute existierende Problem angehen, dass es einen unbeschränkten Binnenmarkt im Sinne eines realen und direkten Energieaustausches zwischen Lissabon und Brest-Litowsk nicht gibt. Für die Korridore veranschlagt die Kommission übrigens Investitionskosten von 100 Mrd. Euro in Stromübertragungsleitungen. Diese Mittel sollen und können aber nicht aus dem EU-Budget kommen.
Trotz allem Optimismus bei der Förderung der neuen Technik sieht die Kommission aber auch das Problem der Nachhaltigkeit, d.h. die potentiellen umweltpolitischen Folgelasten im Bereich der erneuerbaren Energien. Sie weist deshalb ausdrücklich in ihrer Mitteilung auf die Folgen für den Landverbrauch und die Bodenqualität hin. Insbesondere der Bereich der Biokraftstoffe wird hier angesprochen und soll auch Eingang in den Leitfaden finden.
Az.: II