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StGB NRW-Mitteilung 7/2015 vom 20.01.2015
EU-Kommission zu Investitionsschutz in geplanten Freihandelsabkommen
Die Europäische Kommission hat am 13. Januar einen Bericht über die Ergebnisse der Konsultation zum Thema Investitionsschutz im geplanten Freihandelsabkommen mit den USA (TTIP) vorgestellt. Im Rahmen der Konsultation gingen fast 150.000 Stellungnahmen ein. Nach einem Bericht der Kommission geht aus der Konsultation klar hervor, dass gegenüber dem Instrument des Investitionsschutzes äußerste Skepsis herrscht.
Die Kommission zieht daraus die Konsequenz, dass sie mit den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und der Zivilgesellschaft eine erneute Diskussion über den Investitionsschutz im TTIP führen muss, bevor dazu weitere politische Empfehlungen abgegeben werden. Der DStGB hatte sich an der Konsultation beteiligt und problematisiert, dass die geplanten Regelungen erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung kommunaler Leistungen der Daseinsvorsorge haben können.
Nach Auswertung der öffentlichen Konsultation zu den Modalitäten des Investitionsschutzes und der Investor-Staat-Streitbeilegung (ISDS) enthält lediglich eine Minderheit der Antworten ausführliche Stellungnahmen zum vorgeschlagenen Ansatz der EU bei der TTIP. Die Stellungnahmen deuten nach Einschätzung der Kommission darauf hin, dass einige Bereiche für die Teilnehmer besondere Bedeutung haben. Dies sind u. a.:
- Einrichtung und Funktion von Schiedsgerichten
- Verhältnis zwischen der innerstaatlichen Justiz und der ISDS
- Überprüfung der rechtlichen Korrektheit von Entscheidungen im Rahmen der ISDS durch einen Berufungsmechanismus
- Schutz des Regelungsrechts
Die Kommission kündigt an, dass sie diese Arbeitsbereiche nun näher untersuchen wird. Hervorzuheben ist, dass die allermeisten Antworten zu den 12 Fragen der Kommission zu den Themen Investitionsschutz und ISDS in der TTIP (145.000 bzw. 97 Prozent der Antworten) über verschiedene Online-Plattformen von Interessengruppen übermittelt, auf denen negative Antworten formuliert waren. Lediglich die restlichen 3 Prozent der Antworten gehen in der Regel ausführlicher auf den vorgeschlagenen Ansatz ein. Eine ausführliche Auswertung der Antworten ist im Internetangebot der Europäischen Kommission unter http://europa.eu/rapid/press-release_MEMO-15-3202_en.htm abrufbar.
Reaktionen
Bundeswirtschaftsminister Sigmar Gabriel erklärte in der Reaktion auf das Konsultationsergebnis, dass die Bundesregierung nun auf der Basis der Ergebnisse einen entsprechenden Vorschlag der EU erwarte. Nach Zeitungsberichten räumen mittlerweile auch EU-Kreise ein, dass das Ziel, einen Vertrag bis Ende 2016 zu schließen, jetzt kaum noch zu halten sein werde. Fraglich ist in diesem Zusammenhang auch, ob das Konsultationsergebnis auch Auswirkungen auf das bereits verhandelte Abkommen mit Kanada (CETA) hat.
Bundeswirtschaftsminister Gabriel hatte sich in der Vergangenheit für Nachverhandlungen auch bei CETA, vor allem beim Investitionsschutz, ausgesprochen. In einer aktuellen Presseerklärung anlässlich der Sitzung des TTIP-Beirates im BMWi machte Gabriel deutlich, dass er sich für weitere Verbesserungen beim Investitionsschutz und Investor-Staat-Schiedsverfahren bei CETA einsetzen wird.
Weiteres Verfahren
Die Verhandlungen zum Investitionsschutz sind derzeit ausgesetzt und die Kommission kündigt an, diese erst wieder fortzusetzen, wenn sie zu der Einschätzung gelangt ist, dass ihre Vorschläge u. a. gewährleisten, dass die Rechtsprechung der Gerichte der EU-Mitgliedstaaten durch Sonderregelungen für Streitigkeiten zwischen Investor und Staat nicht beschränkt wird.
Dazu wird die Kommission im 1. Quartal 2015 eine Reihe von Konsultationssitzungen mit den Regierungen der Mitgliedstaaten, dem Europäischen Parlament und verschiedenen Interessenträgern auf der Grundlage des Berichts erörtern. Im Anschluss an diese Konsultation wird die Kommission konkrete Vorschläge für die weiteren TTIP-Verhandlungen entwickeln.
Aktivitäten des DStGB
Der DStGB hatte sich durch eine eigene Stellungnahme an der Konsultation beteiligt. Darin wird problematisiert, dass die geplanten Regelungen erhebliche Auswirkungen auf die Erbringung kommunaler Leistungen der Daseinsvorsorge haben können. Daher sollte in erster Linie eine grundlegende Diskussion über die Notwendigkeit der Aufnahme von Investitionsschutzbedingungen in das Freihandelsabkommen geführt werden.
Etwaige Schadensersatzverpflichtungen dürfen in keinem Fall dazu führen, das nationale Standards zum Schutz der Daseinsvorsorge unterlaufen werden. Der DStGB hat sich im Übrigen in einem Positionspapier unter dem Titel „Freihandelsabkommen: Chancen nutzen - Risiken vermeiden - Transparenz herstellen“ zum TTIP und insbesondere auch zu den umstrittenen Regelungen des Investitionsschutzes positioniert. Dieses ist auf der Homepage des DStGB (www.dstgb.de ) in der Rubrik Positionspapiere abrufbar.
Az.: II/3 811-00/8