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Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft
StGB NRW-Mitteilung 505/2008 vom 29.07.2008
EU-Kommission zu IÖPP
Die EU-Kommission hat am 5. September 2008 - C(2007)6661 - eine Mitteilung zu Auslegungsfragen in Bezug auf die Anwendung der gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen auf institutionalisierte öffentlich-private Partnerschaften (IÖPP) herausgegeben. Die Mitteilung ist im Intranet des Verbandes für Mitgliedskommunen unter Fachinfo & Service/Finanzen und Kommunalwirtschaft/Fachgebiete/Daseinsvorsorge abrufbar.
Aus gemeinschaftsrechtlicher Sicht steht es den öffentlichen Verwaltungen frei, eine Wirtschaftstätigkeit selbst auszuüben oder sie einem Dritten, beispielsweise einem im Rahmen einer ÖPP gegründeten gemischwirtschaftlichen Unternehmen, zu übertragen. Entscheiden sich öffentlichen Stellen jedoch dafür, Dritte in wirtschaftliche Tätigkeiten einzubinden, und wird diese Einbindung als öffentlicher Auftrag oder Konzession qualifiziert, sind die gemeinschaftlichen Rechtsvorschriften für öffentliche Aufträge und Konzessionen zu beachten. Dadurch soll es allen interessierten Wirtschaftsteilnehmern ermöglicht werden, sich in einem fairen und transparenten Verfahren an Ausschreibungen für öffentliche Aufträge und Konzessionen zu beteiligen sowie durch den verstärkten Wettbewerb die Qualität derartiger Projekte zu heben und ihre Kosten zu senken. Die Kommission teilt in ihrem Papier mit, wie sie die Anwendung der gemeinschaftlichen Bestimmungen für öffentliche Aufträge und Konzessionen im Zusammenhang mit der Gründung und Führung von IÖPP versteht. Mit dieser Mitteilung werden keine neuen rechtlichen Vorschriften geschaffen; vielmehr legt die Kommission ihr Verständnis des EG-Vertrags, der Richtlinien für das öffentliche Auftragswesen und der einschlägigen Urteile des EuGH dar. Die verbindliche Auslegung des Gemeinschaftsrechts obliegt weiterhin dem EuGH.
Az.: Az.: IV/3 810-00