Mitteilungen - Finanzen und Kommunalwirtschaft

StGB NRW-Mitteilung 525/2013 vom 22.07.2013

EU-Kommission zur Befreiung von der EEG-Umlage

Die EU-Kommission hat erneut Zweifel an der Vereinbarkeit der Ausnahmeregelung mit den EU-Beihilfevorschriften verlauten lassen, nach der sich stromintensive Unternehmen von der sog. EEG-Umlage befreien lassen können. Sie kündigte an, nach Abschluss der Voruntersuchungen, gegebenenfalls ein förmliches Beihilfeverfahren gegen Deutschland einzuleiten. Anlass zu der Reaktion hat eine Antwort der Bundesregierung auf eine kleine Anfrage der Grünen gegeben. Danach seien die Anträge auf Befreiung von der EEG-Umlage zum Stichtag am 1. Juli 2013 noch einmal erheblich angestiegen, was zu einem weiteren Anstieg der Strompreise für die übrigen Verbraucher führen könne. Die Diskussion bekräftigt aus kommunaler Sicht den dringenden Handlungsbedarf für eine grundlegende Reform des EEG, welche zu einer wirksamen Begrenzung des weiteren Anstiegs der Kosten und zu einer gleichmäßigeren Verteilung der Lasten unter allen Verbrauchern führt.

Kommt die Europäische Kommission zu dem Ergebnis, dass die Ausnahmeregelung eine unzulässige Beihilferegelung darstellt, könnte sie rückwirkend Nachzahlungen von den begünstigten Unternehmen verlangen. Aus Sicht der Wirtschaft wird dies kritisch gesehen, da die Betriebe international wettbewerbsfähig bleiben müssen. Dagegen sieht die Bundestagsfraktion der Grünen in der derzeitigen Ausnahmevorschrift eine übermäßige Privilegierung der Unternehmen, die die übrigen Verbraucher erheblich belasten würde. Nach Berechnungen des Grünen-Energiepolitikers Hans-Josef Fell könnte die Ökostromumlage durch den Anstieg der Anträge auf Befreiung im kommenden Jahr um 0,2 Cent/kWh steigen.

Zwei zuletzt veröffentlichte Studien des Forums Ökologisch-Soziale Marktwirtschaft (StGB NRW-Mitteilung vom 09.07.2013) kommen zu dem Ergebnis, dass die Befreiungsmöglichkeiten von der EEG-Umlage und den Netzentgelten einen durchschnittlichen Haushalt 2013 etwa 36 Euro im Jahr kosten würden. Laut Bundeswirtschaftsministerium hat sich die Bundesregierung gegenüber der Kommission dahingehend geäußert, dass sie zu einer grundlegenden Reform des EEG bereit sei und Handlungsbedarf sehe. Leider habe sich die Initiative von Bundeswirtschafts- und Bundesumweltminister, die Industrieprivilegien im Zuge ihrer „Strompreisbremse“ um bis zu 700 Mio. Euro zu kürzen, nicht durchsetzen können.

Anträge auf Befreiung

Laut einer Antwort der Bundesregierung auf eine Anfrage der Grünen-Bundestagsfraktion haben zum Stichtag am 1. Juli bereits 2.367 Unternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa) für das Jahr 2014 eine Befreiung von der Ökostromumlage beantragt. Im laufenden Jahr habe es 2.005 Anträge auf Industriebefreiung gegeben. Davon bewilligt wurden nach Angaben des Bafa dieses Jahr 1.691; 2011 seien es 603 gewesen.

Laut des Bafa steigt die Zahl der Antragsteller voraussichtlich weiter. Denn bislang habe das Amt nur die elektronischen, nicht aber die postalischen Anträge erfasst. Umgerechnet habe die deutsche Industrie eine Befreiung für eine Strommenge von 119 Mrd. kWh von der EEG-Umlage beantragt. Dies sei ein Fünftel der gesamten Stromproduktion in Deutschland. Die Übertragungsnetzbetreiber kalkulierten für 2013 mit einer privilegierten Gesamtstrommenge von rund 96 Mrd. kWh.

Der Anstieg der Anträge hängt mit der letzten Novelle des Erneuerbaren-Energien-Gesetzes (EEG) zusammen, da die Grenzwerte, welche die Unternehmen begünstigen, gesenkt worden sind. Gleichzeitig stellen immer mehr Unternehmen Anträge oder stellen sich so auf, dass ihre Chancen auf Entlastung steigen. Einen Antrag auf Privilegierung kann jedes Unternehmen des produzierenden Gewerbes stellen. Voraussetzung ist, dass sein Stromverbrauch mindestens eine Gigawattstunde pro Jahr beträgt und dass die Kosten für den Verbrauch mindestens 14 Prozent der Bruttowertschöpfung der Firma ausmachen. Für den Strombezug bis eine Gigawattstunde ist die volle EEG-Umlage zu zahlen, ab dann sind nur noch zehn Prozent der Umlage zu errichten, ab 10 Gigawatt noch ein Prozent und ab 100 Gigawatt nur noch 0,05 Cent pro Kilowattstunde.

Anmerkung

Aus kommunaler Sicht bedarf es dringend einer grundlegenden Reform des EEG. Verbraucher, Kommunen und Unternehmen dürfen nicht durch zu hohe Energiepreise überfordert werden. Zugleich muss jedoch auch die Bereitschaft bestehen - sowohl der Betreiber erneuerbarer Energien als auch der übrigen Beteiligten -, die Mehrkosten der Energiewende mitzutragen. In der Diskussion zu berücksichtigen sind dabei nicht nur die durch das EEG verursachten Kosten, sondern auch die übrigen Strompreisbestandteile, u. a. der Netzentgelte. Entscheidend kommt es darauf an, die Lasten und Beeinträchtigungen, die mit dem Ausbau erneuerbaren Energien zusammenhängen, unter allen Beteiligten gleichmäßiger zu verteilen.

Für eine Reform des EEG ist aus kommunaler Sicht mehr Marktwirtschaft bei der Förderung des EEG erforderlich. Bereits getätigte oder sich in Planung befindliche kommunale Investitionen in EEG-Anlagen dürfen nicht rückwirkend beeinträchtigt und in Frage gestellt werden. Die erneuerbaren Energien sollten schrittweise an den Markt herangeführt werden, um langfristig allein im Wettbewerb bestehen zu können.

Az.: II/3 811-00/8

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