Mitteilungen - Umwelt, Abfall, Abwasser

StGB NRW-Mitteilung 322/2014 vom 31.03.2014

EU-Kommission zur Bürgerinitiative "Recht auf Wasser"

Die Europäische Kommission hat in einer Mitteilung vom 19.03.2014 der Bürgerinitiative “Recht auf Wasser“ (Right2Water) geantwortet. Diese Bürgerinitiative hat bekanntlich ca. 1,7 Millionen Unterschriften in der EU gesammelt, um die Organe der EU zur Einhaltung des „Rechts auf Wasserver- und Abwasserentsorgung für jedermann“ zu verpflichten. Diese Forderung beinhaltet für die Mitglieder der Bürgerinitiative einen weitgehenden Ausschluss von Liberalisierungs- oder Privatisierungsmaßnahmen im Wasserbereich.

Da die Bürgerinitiative das vorgeschobene Quorum erreicht hatte, war die Kommission dazu verpflichtet, sie zusammen mit dem Europaparlament (EP) anzuhören und schriftlich Stellung zu nehmen. Die Bedingungen des Quorum sind: „Über eine Millionen Unterschriften in zwölf Monaten aus sieben EU-Ländern, wobei gewisse nationale Quoten erreicht werden müssen.“ Die Kommission hat sich im Grundsatz jedoch nicht — wie von der Bürgerinitiative wohl gewünscht — zur Geschäftsform der Wasserversorgung (privat oder öffentlich) geäußert, sondern legt diese Entscheidung in die Hände der Nationalstaaten. Die Aussagen der Kommission sind vor allem im Bereich der Binnenmarktpolitik als tendenziell kommunalfreundlich anzusehen.

Die Kommission unterscheidet in ihrer Stellungnahme zunächst einmal zwischen dem umweltpolitischen und dem binnenmarktwirtschaftlichen Aspekt ihrer Wasserpolitik. Sie verweist auf die europäischen Richtlinien und Verordnungen des EU-Umweltrechtes und hebt die hohe Qualität der Umweltstandards hervor. Auch verweist sie auf die Finanzierung dieser Standards u. a. durch die EU-Strukturfonds. Als Zukunftspläne hebt sie folgende Maßnahmen hervor:

  • Überwachung einer vollständigen Umsetzung des EU-Wasserrechts (erhöhter Druck auf die einzelnen Nationalstaaten);
  • Veröffentlichung einer EU-weiten öffentlichen Konsultation zur Trinkwasserrichtlinie;
  • Einführung eines „strukturierten“ Dialogs zur Transparenz in der Wasserwirtschaft (siehe auch Branchenbild „Wasser“ der deutschen Wasserindustrie);
  • Betonung des Rechts auf universellen Zugang zur Wasserversorgung und -entsorgung, u. a. durch Festlegung als Priorität der Nachhaltigkeitsziele für die Zeit nach 2015 (muss vom Ministerrat und dem EP noch genehmigt werden).

Hinsichtlich der Binnenmarktpolitik gibt sie den Forderungen der Bürgerinitiative (keine Liberalisierung) des Wassersektors nicht nach. Sie verweist hingegen auf die Entscheidungsbefugnisse der nationalen, regionalen und lokalen Ebene, die nach dem Lissaboner Vertrag ihrer Meinung nach garantiert sind.

Nicht neu, aber im Sinne der kommunalen Seite sind die Verweise, dass die genannten Garantien auch im Hinblick auf die internationalen Verträge (TTIP, TiSA etc.), die die EU eingehen will, gelten. So schreibt die Kommission, dass „die Wasserverteilung und -versorgung sowie Abwasserentsorgungsleistungen bereits ausdrücklich vom Anwendungsbereich der grenzüberschreitenden Dienstleistungsfreiheit ausgeschlossen sind“. Bleibt die Kommission bei diesen Aussagen, dann ist ein gewisser Druck vom kommunalen Wassermarkt genommen. Weitere Informationen im Internet unter http://ec.europa.eu/citizens-initiative/public/initiatives/finalised/answered .

Az.: II gr-ko

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